Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.bbk.bund.de veröffentlichte Webseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Video: Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im Februar 2021 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bis auf wenige Ausnahmen vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Die Einbindung von YouTube-Videos ist mit den Erfolgskriterium WCAG-Kriterium 1.2.5 nicht vereinbar, da Audiodeskription technisch nicht unterstützt werden.
Begründung: Das BBK hält die Videos für so informativ, dass es sie trotzdem zur Verfügung stellen möchte, auch wenn ihm bewusst ist, dass die Videos die Anforderungen nicht gänzlich erfüllen.
- Herunterladbare Dokumente, die vor 2018 eingestellt wurden, sind ggf. nicht barrierefrei und nicht durchgehend als archiviertes Dokument gekennzeichnet. Später eingestellte Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Sollten Sie zeitnah eine barrierefreie Versionen benötigen, nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten oder die Funktion "Barriere melden".
- Nicht alle Videos weisen die benötigten Untertitel oder Audiodeskriptionen auf und erfüllen somit nicht die Prüfschritte 1.2.2 und 1.2.3. Wir sind bemüht die benötigten Informationen nachzureichen.
- Readspeaker-Vorlesen-Funktion: Die Funktion wird von einem externen Anbieter eingebunden und ist teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die übrigen Inhalte.
Zusatz Oktober 2023, der noch nicht im Film genannt wird:
Beim Einsatz des Countdowns auf dieser Website liest der ReadSpeaker den Zeitpunkt vor, an dem Ihr Browser die Webseite geladen hat. Der Countdown läuft visuell weiter, wird aus dem genannten Grund jedoch nicht korrekt vorgelesen. Bitte teilen Sie uns mit, falls das bei Ihrem Vorleseprogramm ebenfalls eintritt.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12. Juli 2021 erstellt und zuletzt am 4. Oktober 2023 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Herausgeber
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Produktion
Gebärdenwerk GmbH
© 2021 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe