20 Jahre Schutz Kritischer Infrastrukturen
Welche Konsequenzen haben Ausfälle und Störungen in der Energie- und Wasserversorgung?
Was passiert, wenn die Verkehrsnetze stillgelegt sind? Wie können Lebensmittelhandel oder medizinische Versorgung auch in Krisen aufrechterhalten werden?
Das BBK setzt sich seit 20 Jahren für die Beantwortung dieser Fragen ein. Ziel ist, als Gesellschaft Versorgungsausfälle und Störungen zu vermeiden und zu bewältigen: Es geht um den Schutz Kritischer Infrastrukturen (kurz: KRITIS).
Gemeinsam mit anderen Beteiligten entwickelt das BBK Methoden und Schutzkonzepte für Betreiber Kritischer Infrastrukturen.
Auch in der Forschung ist der Schutz Kritischer Infrastrukturen ein wichtiges Thema. Es gilt, den Schutz Kritischer Infrastrukturen kontinuierlich auszubauen und zu verbessern.
„Die Sicherheit unserer kritischen Infrastruktur hat höchste Priorität.“
Bundesministerin des Innern und für Heimat
KRITIS Sektoren
Kritische Infrastrukturen bilden die unverzichtbaren Lebensadern moderner Gesellschaften. Sie werden in Sektoren gegliedert, deren Einteilung sich im Laufe der Zeit entwickelt hat. Das BBK treibt den Schutz von KRITIS in zehn Sektoren voran:
- Energie
- Ernährung
- Finanz- & Versicherungswesen
- Gesundheit
- Informationstechnik & Telekommunikation
- Siedlungsabfallentsorgung
- Medien & Kultur
- Staat & Verwaltung
- Transport & Verkehr
- Wasser
Ganz schön viel (Ab-)Wasser!
Viele Leistungen Kritischer Infrastrukturen nehmen wir in unserem Alltag nicht auf den ersten Blick wahr. Meist denken wir zuerst an die Versorgung mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen, aber auch die Entsorgung ist für die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft unerlässlich.
Nicht nur die Trinkwasserversorgung zählt zu den Kritischen Infrastrukturen, auch die Abwasserentsorgung ist ein wichtiger Baustein für unsere Zivilisation.
Das ist das
Kooperative Zusammenarbeit seit 20 Jahren
2004: BBK übernimmt mit Gründung den Schutz von KRITIS
Mit der Gründung des BBK im Jahr 2004 fällt die Zuständigkeit für die physische Sicherheit von Kritischen Infrastrukturen in den Aufgabenbereich der Behörde.
Die Zuständigkeit für die IT-Sicherheit liegt beim Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI).
Beide Behörden arbeiten eng zusammen und treiben die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Verbänden, Unternehmen und weiteren Behörden voran.
2007: Gründung des UP KRITIS
Als Gesprächsplattform zwischen Staat und Wirtschaft wird im Jahr 2007 der UP KRITIS gegründet, der heute über 900 Mitglieder umfasst.
Die Zusammenarbeit im UP KRITIS hat zum einen die Form eines strukturierten Informationsaustauschs über Cyber-Sicherheitsvorfälle, Auffälligkeiten und die aktuelle IT-Bedrohungslage.
Zum anderen werden branchenspezifische und branchenübergreifende Fragestellungen, auch zur physischen Sicherheit, in Branchen- und Themenarbeitskreisen bearbeitet.
2009: Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen
Die erste „Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen“ wird 2009 durch das BMI in die Wege geleitet. Diese Strategie ist bis heute wegweisend für die Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen.
2011: Gemeinsame Plattform Cyber-Abwehrzentrum
Mit der Gründung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums (kurz: Cyber-AZ) wird die Kooperation mit den relevanten (Sicherheits-)Behörden verstärkt. In der vom BBK geleiteten AG KRITIS findet im Cyber-AZ neben der Lagebeobachtung und Fallbearbeitung ein institutionalisierter Austausch über Belange des Schutzes Kritischer Infrastrukturen statt.
2012: Gründung der Arbeitsgruppe der Koordinierungsstellen KRITIS (kurz: AG KOST KRITIS)
Im Jahr 2012 wird eine Bund-Länder Arbeitsgruppe für den Schutz Kritischer Infrastrukturen, die AG KOST KRITIS etabliert, die als kommunikative KRITIS-Plattform zwischen Bund und Ländern fungiert. In der AG KOST KRITIS soll das gemeinsame Verständnis hinsichtlich der Aufgaben beim Schutz KRITIS gestärkt und Kompetenzen bei der Bearbeitung übergreifender Aufgaben gebündelt werden.
2015: IT-Sicherheitsgesetz regelt den IT-Schutz kritischer Infrastrukturen
Erstmalig tritt eine sektorübergreifende Gesetzgebung in Kraft, die vor allem das BSI-Gesetz ändert und Vorgaben für die IT-Sicherheit in den KRITIS-Sektoren schafft.
Mit der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (kurz: BSI-KritisV) werden erstmalig Kritische Infrastrukturen identifiziert.
2020: COVID-19-Pandemie rückt Aufrechterhaltung von Versorgung in den Fokus
Mit Beginn der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 sind Unternehmen und Behörden in einem erheblichen Maße mit zentralen Fragestellungen zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung im Kontext Kritischer Infrastrukturen konfrontiert.
Aus diesem Grund erstellt das BBK den „Baukasten KRITIS“, in dem die wichtigsten Fragen unter anderem zur Identifizierung und Priorisierung Kritischer Infrastrukturen aufgegriffen und Hilfestellungen gegeben werden.
Von Ende 2021 bis Mitte 2022 ist das BBK mit dem Thema „KRITIS“ im Corona-Krisenstab der Bundesregierung vertreten.
Dort wird der Grundstein für den Aufbau eines Lagebildes zu Kritischen Infrastrukturen gelegt, das im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine langfristig institutionalisiert wird.
2021: Flutkatastrophe betrifft auch Kritische Infrastrukturen
Die Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Sommer 2021 zeigt, wie groß die Auswirkungen von Extremwetterereignissen auf die Bevölkerung und auch auf die Kritischen Infrastrukturen wie etwa die Verkehrsnetze, die Strom- und Gasversorgung sein können.
Im Sommer 2021 kommen im Ahrtal Fahrzeuge für den großvolumigen Wassertransport zum Einsatz, mit deren Hilfe im Pendelbetrieb Hochbehälter und in den Orten bereitgestellte Tanks mit Wasser zur Trink- und Brauchwasserversorgung der Bevölkerung befüllt werden. Das BBK hat dieses Schnelleinsatzsystem zur Trinkwassernotversorgung der Berufsfeuerwehr Mülheim an der Ruhr mitkonzipiert und finanziert.
2022: Gründung des Gemeinsamen Koordinierungsstabs Kritischer Infrastrukturen
Im Oktober 2022 wird als Folge der Sabotage an den Nord-Stream-Pipelines auf Initiative des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (kurz: BMI) unter Beteiligung aller Bundesressorts und des Bundeskanzleramtes der Gemeinsame Koordinierungsstab Kritische Infrastruktur (kurz: GEKKIS) gegründet, den das BBK fachlich unterstützt. Das Ziel von GEKKIS ist es gemeinsame Herausforderungen zu identifizieren und zusammen an deren Bewältigung zu arbeiten.
Blick in die Zukunft
Seit 2023 wird am KRITIS-Dachgesetz gearbeitet, mit dem die EU-Richtlinie zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen (kurz: CER-Richtlinie) bis Oktober 2024 in nationales Recht überführt werden soll.
Mit dem neuen Gesetz wird der physische Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland erstmalig umfassend verpflichtend geregelt. Bestehende Regelungen zur IT-Sicherheit werden damit erweitert und ergänzt.
Die übergreifenden gesetzlichen Regelungen des KRITIS-Dachgesetzes zum physischen Schutz gehen damit über den bislang schwerpunktmäßig kooperativen Ansatz hinaus. Dies verändert die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten beim Schutz Kritischer Infrastrukturen.
Zum Thema
-
Schritt 1:
20 Jahre LÜKEX
-
Schritt 3:
20 Jahre Kulturgutschutz
-
Schritt 4:
20 Jahre Selbstschutz
-
Schritt 5:
20 Jahre Warnung
-
Schritt 6:
15 Jahre Risikoanalyse
-
Schritt 7:
7 Jahre Nationale Kontaktstelle Sendai