Ansprechperson für Korruptionsprävention und Ombudsperson

Korruptionsprävention

Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen.

Korruptionsprävention

Die Ansprechperson für Beschäftigte, Dienststellenleitung sowie Bürgerinnen und Bürger ist nicht an den Dienstweg gebunden.

Neben Fortbildungen und Aufklärung der Beschäftigten, hat die Ansprechperson für Korruptionsprävention auch die Aufgabe, die Dienstellenleitung, die Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürger durch Beratung zu unterstützen, sowie Korruptionsanzeichen zu beobachten und zu bewerten.

Selbstverständlich ist die Ansprechperson für Korruptionsprävention zur Verschwiegenheit und Wahrung der Persönlichkeitsrechte verpflichtet, sodass Sie sich bei Fragen jederzeit an sie wenden können.

Ansprechperson für Korruptionsprävention: Klaus Flink

0228 99 550 1500

📧 KorrupAnsp@bbk.bund.de

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Ansprechperson für Korruptionsprävention
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

Ombudsperson zur Korruptionsprävention

Korruption in der öffentlichen Verwaltung führt zu hohen materiellen Schäden. So kann es beispielsweise zu Auftragsvergaben an Unternehmen kommen, obwohl sie teurere oder qualitativ schlechtere Leistungen erbringen als solche Unternehmen, die bei einer objektiven und transparenten Beschaffung ausgewählt würden.

Die den Amtsträgern gewährten Vorteile werden in der Regel bei der Rechnungsstellung eingerechnet. Die finanziellen Folgen und Lasten haben letztlich die Steuerzahlerin und der Steuerzahler zu tragen.

Korruption führt aber auch zu enormen immateriellen Schäden. Sie zerstört das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Verwaltung und des Staates.

Eine Ursache für den geringen Aufdeckungsgrad bei Korruptionsdelikten liegt in der besonderen, auf Konspiration angelegten Begehungsweise und auch daran, dass es kein Opfer in der klassischen, greifbaren Form gibt.

Um korrupte Handlungen verstärkt aufzudecken, ist die öffentliche Verwaltung daher auf die Mitwirkung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger, Lieferanten und sonstige Dritte angewiesen.

Da Hinweisgeber häufig mögliche Nachteile für ihre Person bei Weitergabe ihres Wissens fürchten, gehen immer mehr öffentliche Verwaltungen und Unternehmen den Weg über die Einrichtung einer Ombudsperson.

Die Ombudsperson

  • erhält Informationen von der Hinweisgeberin und dem Hinweisgeber zum Verdacht auf korrupte Handlungen
  • führt vertrauliche Gespräche mit Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
  • kommt der eventuellen Bitte von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern nach Anonymität nach
  • führt im weiteren Verlauf des Vorgangs den Dialog mit der Hinweisgeberin und dem Hinweisgeber

Sie haben die Möglichkeit, uns vertrauliche Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte mit Bezug auf unsere Behörde zukommen zu lassen.

Die von uns beauftragte Ombudsperson ist kraft Amtes (Rechtsanwalt) und zusätzlich durch vertragliche Regelung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass zwar der von Ihnen geschilderte Sachverhalt weitergeleitet wird, aber nicht – soweit dies von Ihnen wegen befürchteter Nachteile gewünscht wird – Ihre Identität.

Kontaktdaten und Erreichbarkeit unserer Ombudsperson

Generell ist die Ombudsperson werktäglich von 9 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mittels E-Mail.

Rechtsanwalt Dr. Volker Schacht

0221 336 60 624

📧 VSchacht@goerg.de

Büro Köln
Kennedyplatz 2
50679 Köln

Wichtige zusätzliche Hinweise

  • Unsere Ombudsperson nimmt nur Hinweise zu Korruption und ggf. in unmittelbarem Zusammenhang stehende Vorkommnisse (z.B. Betrug, Unterschlagung, Untreue) entgegen. Für Widersprüche, Beschwerden etc. nutzen Sie bitte wie bisher die von unserer Behörde dafür eingerichteten Wege.
  • Ebenso, wie wir an einem korruptionsfreien, integeren Verwaltungshandeln interessiert sind, ist es auf der anderen Seite eine Selbstverständlichkeit der Fürsorge gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass wir im Falle von Denunziation Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen werden. Auf den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung (§ 164 des Strafgesetzbuches) sei der guten Ordnung halber hingewiesen.

Mehr zu den Themen

Integrität in der Bundesverwaltung, Korruptionsprävention und Sponsoring finden Sie auf den nachfolgenden Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:

Ergänzende Informationen

zu den Themen Interne Revision und Externe Personen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten des Bundesministeriums des Innern: