Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen.

Zusätzlich sensibilisieren wir die Bevölkerung dafür, sich auf solche Ereignisse vorzubereiten.

Das BBK sorgt gemeinsam mit seinen Partnern für ein sicheres Leben in Deutschland – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr.    

Zivilschutzaufgaben des BBK

  • Selbstschutz
  • Warnung der Bevölkerung
  • Schutzbau
  • Aufenthaltsregelung
  • Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut

Wie funktioniert der deutsche Bevölkerungsschutz­?

Damit die Menschen in Deutschland sicher leben können, verfügen wir über ein gesamtgesellschaftliches Sicherheitssystem auf Ebene von

  • Bund,
  • Ländern und
  • Kommunen.

Polizeien, Bundeswehr, Nachrichtendienste, Akteure im Bevölkerungsschutz sowie Infrastrukturbetreibende sind Teile des Sicherheitssystems.

Ansprechperson für Korruptionsprävention und Ombudsperson

Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.

Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen.

Beauftragte Person für das Informations­­freiheitsgesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz (kurz: IFG) schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes.

Der Anspruch auf Informationszugang richtet sich auf die Erteilung von Auskünften, Akteneinsicht oder einen sonstigen Zugang zu Informationen.

Alle sind anspruchsberechtigt.

Leitung des BBK

Seit dem 15. Juni 2022 ist Ralph Tiesler Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Und seit dem 15. Oktober 2023 ist Dr. René Funk Vizepräsident.

Anbei finden Sie einige Informationen zur Hausleitung des BBK.

Zum Hintergrund des BBK

Beim BBK handelt es sich um eine Bundesoberbehörde, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (kurz: BMI) liegt und Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahrnimmt.

Es ist dafür zuständig, den zivilen Bevölkerungsschutz neben Polizei, Bundeswehr und Diensten als vierte Säule im nationalen Sicherheitssystem zu verankern.

Die Bundesrepublik Deutschland besitzt damit eine zentrale Stelle für zivile Sicherheit, die alle einschlägigen Aufgaben an einem Ort bündelt.

Zum Thema

Gründung des BBK im Jahr 2004

Bis Anfang der Milleniums galt: Der Bund ist für den Zivilschutz im Verteidigungsfall verantwortlich, die Länder sorgen sich um den Katastrophenschutz in Zeiten des Friedens.

Doch diese Aufteilung wurde bereits nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 in Frage gestellt. Endgültig gekippt wurde diese Zweiteilung schließlich durch die Erfahrung der Elbeflut im August 2002.

Bund und Länder haben sich daraufhin im Jahr 2002 auf die „Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland" verständigt.

Sie betont die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche Schadenslagen von nationaler Bedeutung – und ist Grundlage der Errichtung des BBK am 1. Mai 2004.

Am 9. April 2009 ist schließlich das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (kurz: ZSKG) zur Änderung des Zivilschutzgesetzes in Kraft getreten.

Der Bevölkerungsschutz in Deutschland hat damit eine neue rechtliche Basis gewonnen.