Erfahren Sie mehr über die Verwaltungstätigkeiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Was ist Verwaltung?

Die öffentliche Verwaltung umfasst alle Tätigkeiten, die ein Staat oder ein anderes öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erreichung seiner Zwecke unter eigener Rechtsordnung entfaltet.

Die Verwaltungstätigkeiten sind weder Teil der Gesetzgebung noch Rechtsprechung oder Regierung. Deshalb ist die Regierungstätigkeit oder Regierungsgewalt nicht Teil der Verwaltung im engeren Sinn.

Übrig bleibt aus der Gewaltenteilung die mit Verwaltungsaufgaben betraute Exekutive, deren Verwaltungshandeln vor allem durch Behörden oder sonstige öffentliche Einrichtungen zum Ausdruck kommt.

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (kurz: VwVfG) definiert die Behörde als eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Absatz 4 VwVfG).