Konzeption Zivile Verteidigung
Was ist die Konzeption Zivile Verteidigung (kurz: KZV) und was regelt sie?
Die Konzeption beschreibt Zusammenhänge und Prinzipien der Zivilen Verteidigung in Deutschland. Sie macht Vorgaben für die künftige Ausgestaltung der einzelnen Fachaufgaben in den Bundesministerien.
Die KZV ist das konzeptionelle Basisdokument für die ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung und zivilen Notfallvorsorge des Bundes. Sie bildet den zivilen Gegenpart zur Konzeption der Bundeswehr (kurz: KdB). Beide Dokumente zusammen sollen als Grundlage der Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (kurz: RRGV) dienen.
Welche Bereiche regelt die Konzeption Zivile Verteidigung?
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Zivilschutz: Schutz der Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren
- Versorgung der Bevölkerung, der Staats- und Regierungsorgane, der für den Zivilschutz und der staatlichen Notfallvorsorge zuständigen Stellen und der Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen
- Unterstützung der Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit
Wie läuft die Abstimmung zwischen Bund und Ländern?
Es findet eine andauernde Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen statt. Ergebnisse dieser Abstimmungen münden in weiteren Aufgaben und Planungen in den Bundesministerien.
Umsetzung
Die Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung ist auf kommende Jahrzehnte ausgelegt.
Ein erstes Ergebnis aus den Abstimmungen ist das Betreuungskonzept Labor 5.000.
Austausch in der Innenminister Konferenz
Die Gremien der Innenministerkonferenz tauschen sich regelmäßig zur KZV aus.
Der Austausch erfolgt im Bund-Länder-Steuerungsgremium. Das Gremium beschließt weitere Arbeiten zwischen Bund und Ländern.