Das Zivilschutzzeichen
Die Bundesrepublik Deutschland hat das Zivilschutzzeichen im Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zum Genfer Rotkreuz-Abkommen festgelegt.
Die Änderungen des Gesetzes von 1949 sind im Bundesgesetzblatt Teil II, Seite 1366 vom 17. Juli 1997 aufgeführt.
Form und Farbe
Ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund ist das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes.
Das Geburtsjahr des internationalen Zeichens ist 1973 und Geburtsurkunde sind die Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer.
Die diplomatische Konferenz über die Neubestätigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anzuwendenden Völkerrechts tagte von 1974 bis 1977 in vier Sitzungsperioden in Genf.
Dabei wurden Ausschüsse, Unterausschüsse und Expertengruppen gebildet, darunter auch die Expertengruppe Zivilschutzzeichen, die bereits 1973 vom Internationalen Roten Kreuz einberufen worden war und in der Vertreter aus acht Staaten mitarbeiteten.
Vertreter des Bundesinnenministeriums bei den Verhandlungen in Genf war Ministerialrat Josephi, der im Beitrag von Horst Pieper aus dem ZS-Magazin 1977, Heft 9, Seite 4-6 mit der Aussage zitiert wird: "Dabei legten wir großen Wert darauf, die Festlegung eines Zivilschutzzeichens mit internationaler Anerkennung zu erreichen
".
Die Expertengruppe tagte vom 22. bis zum 26. Januar 1973 und stellte folgende Kriterien für das Zeichen auf:
- leicht erkennbar,
- einfache geometrische Form, von den vorhandenen Schutzzeichen unterscheidbar,
- aus zwei Farben bestehend und aus größerer Entfernung erkennbar.
Laut dem Kommentar zu den Zusatzprotokollen (Commentaire des Protocoles additionnels, Yves Sandoz, Genf, 1986) wurden etwa 50 Vorschläge geprüft.
Das blaue Dreieck auf orangefarbenem Grund wurde laut Angaben von Erik Schultz in Civil Defence in International Law von Dänemark eingebracht.
Der Diplomatischen Konferenz wurden schließlich zwei Alternativen unterbreitet: das blaue Dreieck und zwei parallele blaue Streifen jeweils auf hellorangem Hintergrund.
Farbmuster von Leuchttürmen
Der Vertreter des Internationalen Verbandes der Seezeichenverwaltung führte Argumente gegen das helle Orange auf. Während der dritten Sitzungsperiode 1976 plädierte der Vertreter der Internationalen Zivilschutz-Organisation in Anlehnung an das Zeichen für Sanitäts- und Sicherheitszonen aus Artikel 6 (1) des IV. Genfer Abkommens für zwei rote Streifen auf gelbem Hintergrund.
Dieses Farbmuster wurde jedoch schon für den Anstrich von Leuchttürmen verwendet und hätte möglicherweise zu Verwechslungen geführt.
Nach einer kontroversen Debatte während der 89. Sitzung am 6. Mai 1977 fiel die Entscheidung. Im Tagungsprotokoll wurden die ausschlaggebenden Redebeiträge festgehalten. Die Abstimmung gewann der Vorschlag mit dem Dreieck ganz knapp mit 31 Stimmen gegen 28 bei 8 Enthaltungen.
Die Farben Blau und Orange wurden nach Sichtbarkeits-Tests ausgewählt. Zudem bilden die Farben auch unter Infrarotlicht einen ausreichenden Kontrast – somit bleibt die Form des Zeichens auch mit Nachtsichtgeräten erkennbar.
Das Zivilschutzzeichen im Einsatz
Zivilschutz-Hubschrauber
Die Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes sind auf ihrer Unterseite für alle sichtbar mit dem Zivilschutzzeichen lackiert.
Auch auf große Distanzen wird klar: Hier fliegt der Zivilschutz.
Bundesfahrzeuge im Katastrophenschutz
Die Bundesfahrzeuge im Katastrophenschutz sind bei der Auslieferung durch das BBK mit Aufklebern versehen. Der Name und die Nummer der Einsatzeinheit werden kreisförmig um das Zivilschutzzeichen herum angegeben.
Einsatzfahrzeuge des BBK
Auf der Lackierung einzelner Einsatzfahrzeuge des BBK ist das Zivilschutzzeichen in großem Format angebracht.
Ärmelabzeichen
Das Zivilschutzzeichen wird als Ärmelabzeichen auf Jacken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BBK aufgenäht.