Das Zivilschutzzeichen

Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes wird zum Schutz von Zivilschutzorganisationen, ihres Personals, ihrer Gebäude und ihres Materials oder zum Schutz ziviler Schutzbauten verwendet.

In Friedenszeiten kann das Schutzzeichen nur mit Zustimmung der zuständigen nationalen Behörden zur Kennzeichnung der Zivilschutzdienste verwendet werden.

In Deutschland ist das auf Grund seiner Ressortzuständigkeit das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Im Rahmen der Neuausrichtung hat das BMI die Zuständigkeit und Entscheidungsbefugnis über die Verwendung des Zivilschutzzeichens dem BBK übertragen.

Neuausrichtung des BBK

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Zivilschutzzeichen im Gesetz zur Änderung des Anhangs I des Zusatzprotokolls I zum Genfer Rotkreuz-Abkommen festgelegt.

Die Änderungen des Gesetzes von 1949 sind im Bundesgesetzblatt Teil II, Seite 1366 vom 17. Juli 1997 aufgeführt.

Form und Farbe

Ein gleichseitiges blaues Dreieck auf orangefarbenem Grund ist das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes.

Das Geburtsjahr des internationalen Zeichens ist 1973 und Geburtsurkunde sind die Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer.

Die diplomatische Konferenz über die Neubestätigung und Weiterentwicklung des in bewaffneten Konflikten anzuwendenden Völkerrechts tagte von 1974 bis 1977 in vier Sitzungsperioden in Genf.

Dabei wurden Ausschüsse, Unterausschüsse und Expertengruppen gebildet, darunter auch die Expertengruppe Zivilschutzzeichen, die bereits 1973 vom Internationalen Roten Kreuz einberufen worden war und in der Vertreter aus acht Staaten mitarbeiteten.

Vertreter des Bundesinnenministeriums bei den Verhandlungen in Genf war Ministerialrat Josephi, der im Beitrag von Horst Pieper aus dem ZS-Magazin 1977, Heft 9, Seite 4-6 mit der Aussage zitiert wird: "Dabei legten wir großen Wert darauf, die Festlegung eines Zivilschutzzeichens mit internationaler Anerkennung zu erreichen".

Die Expertengruppe tagte vom 22. bis zum 26. Januar 1973 und stellte folgende Kriterien für das Zeichen auf:

  • leicht erkennbar,
  • einfache geometrische Form, von den vorhandenen Schutzzeichen unterscheidbar,
  • aus zwei Farben bestehend und aus größerer Entfernung erkennbar.

Laut dem Kommentar zu den Zusatzprotokollen (Commentaire des Protocoles additionnels, Yves Sandoz, Genf, 1986) wurden etwa 50 Vorschläge geprüft.

Das blaue Dreieck auf orangefarbenem Grund wurde laut Angaben von Erik Schultz in Civil Defence in International Law von Dänemark eingebracht.

Meeting of experts on an international distinctive sign for civil services, Geneva, 22-26 Janu-ary 1973, Proposals Quelle: International Committee of the Red Cross
Meeting of experts on an international distinctive sign for civil services, Geneva, 22-26 Janu-ary 1973, Proposals

Der Diplomatischen Konferenz wurden schließlich zwei Alternativen unterbreitet: das blaue Dreieck und zwei parallele blaue Streifen jeweils auf hellorangem Hintergrund.

Farbmuster von Leuchttürmen

Der Vertreter des Internationalen Verbandes der Seezeichenverwaltung führte Argumente gegen das helle Orange auf. Während der dritten Sitzungsperiode 1976 plädierte der Vertreter der Internationalen Zivilschutz-Organisation in Anlehnung an das Zeichen für Sanitäts- und Sicherheitszonen aus Artikel 6 (1) des IV. Genfer Abkommens für zwei rote Streifen auf gelbem Hintergrund.

Dieses Farbmuster wurde jedoch schon für den Anstrich von Leuchttürmen verwendet und hätte möglicherweise zu Verwechslungen geführt.

Leuchtturm Quelle: Karsten Paulick, Pixabay
Leuchtturm mit rot-gelbem Anstrich

Nach einer kontroversen Debatte während der 89. Sitzung am 6. Mai 1977 fiel die Entscheidung. Im Tagungsprotokoll wurden die ausschlaggebenden Redebeiträge festgehalten. Die Abstimmung gewann der Vorschlag mit dem Dreieck ganz knapp mit 31 Stimmen gegen 28 bei 8 Enthaltungen.

Das Bild veranschaulicht das Abstimmungsergebnis zum Zivilschutz-Zeichen mit 31 Stimmen für und 28 Stimmen gegen das blaue Dreieck auf hellorangem Hintergrund. Quelle: BBK

Die Farben Blau und Orange wurden nach Sichtbarkeits-Tests ausgewählt. Zudem bilden die Farben auch unter Infrarotlicht einen ausreichenden Kontrast – somit bleibt die Form des Zeichens auch mit Nachtsichtgeräten erkennbar.

Das Zivilschutzzeichen im Einsatz

Zivilschutz-Hubschrauber

Die Zivilschutz-Hubschrauber des Bundes sind auf ihrer Unterseite für alle sichtbar mit dem Zivilschutzzeichen lackiert.

Auch auf große Distanzen wird klar: Hier fliegt der Zivilschutz.

Zivilschutzhubschrauber Quelle: Christoph 4
Zivilschutzhubschrauber mit Zivilschutzzeichen auf der Unterseite

Bundesfahrzeuge im Katastrophenschutz

Die Bundesfahrzeuge im Katastrophenschutz sind bei der Auslieferung durch das BBK mit Aufklebern versehen. Der Name und die Nummer der Einsatzeinheit werden kreisförmig um das Zivilschutzzeichen herum angegeben.

Medizinische Task Force Aufkleber auf Einsatzfahrzeug Quelle: BBK
Zivilschutzzeichen-Aufkleber auf einem Einsatzfahrzeug der Medizinischen Task Force

Einsatzfahrzeuge des BBK

Auf der Lackierung einzelner Einsatzfahrzeuge des BBK ist das Zivilschutzzeichen in großem Format angebracht.

Einsatzfahrzeug des BBK Quelle: BBK
Einsatzfahrzeug des BBK

Ärmelabzeichen

Das Zivilschutzzeichen wird als Ärmelabzeichen auf Jacken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BBK aufgenäht.

Ärmelabzeichen Quelle: BBK
Das Zivilschutzzeichen auf einer Dienstjacke des BBK