FAQ Gesundheitswesen

Nummer: 3

Das Gesundheitssystem in Deutschland gehört zu den wichtigsten Säulen der Pandemie-Bekämpfung. Um Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu entlasten, müssen in der Bevölkerung Maßnahmen zum Schutz von Risiko-Patienten und –Patientinnen getroffen werden. Wie diese Maßnahmen aussehen, finden Sie in unserem FAQ

Was muss ich beim Tragen einer Maske beachten?

Hinweis

Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln müssen auch beim Tragen von Masken beibehalten werden.

Einen Vergleich von verschiedenen Maskentypen mit Hinweisen zur Verwendung finden Sie in folgender Übersicht: Vergleich Schutzwirkung verschiedener Maskentypen (PDF, 140KB, Datei ist nicht barrierefrei). Die jeweilig geltenden Maskenempfehlungen für den öffentlichen und privaten Bereich werden in den Corona-Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Zugelassen bei der Arbeit sind gemäß Corona-ArbSchVO vom 22.01.2021 medizinische Masken wie OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards (EN 149:2001-10 mit CE Zertifikat) oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95), jeweils ohne Ausatemventil. Alltagsmasken oder Mund-Nase-Bedeckungen sowie Masken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Generell gilt für alle Masken, dass sie im Gesicht dicht anliegen und keine Lücken (Leckagen) aufweisen. Der Nasenbügel muss passgenau angedrückt werden, um im Nasenbereich gut abzuschließen. Ein Bart führt ebenfalls zu Leckagen, ein optimaler Schutz kann nicht erreicht werden. Wird eine Maske feucht, sollte sie gewechselt werden, da dann eine Filterwirkung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Weitere Links zum Thema:

Welche medizinischen Notfallpläne gibt es?

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit seiner Geschäftsbereichsbehörde Robert-Koch-Institut einen Nationalen Pandemieplan erstellt. Dieser wird in den Ländern in eigene Pandemiepläne umgesetzt.

Gibt es Tipps zur klinischen Sichtung?

Protokoll Klinische Sichtung: 8. Sichtungs-Konsensus-Konferenz

Seit 2015 moderiert das BBK den Sichtungs-Konsensus-Prozess. Ziel dieses Prozesses ist es, ein einvernehmliches Vorgehen in der Sichtung zu erreichen, bei dem regionale Ressourcen und rechtliche Rahmenbedingungen genauso berücksichtigt werden wie wissenschaftlich gültige und verlässliche Aussagen. In der 8. Sichtungs-Konsensus-Konferenz wurden auch Aussagen zur klinischen Sichtung getroffen.

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Kontaktdaten - Sichtung

📧 Sichtung@bbk.bund.de

Aufgrund der komplexen Thematik im Bereich der Sichtung ist das BBK an einer breiten Diskussion interessiert. Kommentare, Kritik und Anregungen zum Thema Sichtung sind ausdrücklich erwünscht.

Alles zum Thema Sichtungs-Konsensus-Konferenz finden Sie hier:

Wo finde ich weitere medizinische und die Gesundheit betreffende Antworten zur Corona-Pandemie?

Weiterreichende Antworten auf medizinische Fragestellungen in Bezug auf Covid-19 (z.B. Hintergrundinformationen Covid-19, Hygienemaßnahmen, Handlungsempfehlungen etc.) finden Sie in den FAQ des RKI, des BMG und der BZgA:

Können über das BBK Schutzausstattungen, Desinfektionsmittel oder anderes medizinisches Material bezogen werden?

Nein.

Ein Bezug von Schutzausstattungen, Desinfektionsmitteln oder anderem medizinischem Material über das BBK ist nicht möglich.

Die Sanitätsmaterialbevorratung des Bundes nach § 23 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) wird für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall vorgehalten und steht den Ländern für Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zusätzlich zur Verfügung.

Die Bevorratung ist auf traumatisch-thermische Verletzungen ausgerichtet und für die Verwendung in der derzeitigen Covid-19-Lage nicht geeignet.

Das BBK unterstützt zudem mit seiner Fachexpertise das federführende Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beim Aufbau der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS).

Hinweis für Apotheken und Pharmaunternehmen

Den aktuellen Stand der Allgemeinverfügung zur Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie hier:

Können die Hilfskrankenhäuser, die während der Zeit des Kalten Krieges errichtet wurden, in der aktuellen Situation genutzt werden?

Mitte der 90er-Jahre erfolgte aufgrund der damaligen grundlegenden Verbesserung der Sicherheitslage in Europa eine erhebliche Reduzierung der bisherigen Vorkehrungen für die Zivile Verteidigung.

Unter anderem wurden der Bau und die Vorhaltung von Hilfskrankenhäusern durch den Bund gestoppt.

Die vorhandenen Hilfskrankenhäuser wurden nach und nach ihrer ursprünglichen Verwendung entzogen und aufgelöst. Eine Reaktivierung ist nicht möglich.

Im Zuge der angestrebten Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird das BBK im Rahmen seiner Zuständigkeiten konzeptionelle Grundlagen zur Entlastung bestehender Krankenhausinfrastrukturen erstellen und so zum Aufbau katastrophenmedizinischer materieller und personeller Vorsorge beitragen.

Welche Informationen gibt es zur Krankenhausalarmplanung?

Mit dem Handbuch zur Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (Handbuch KAEP) gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) allen Krankenhäusern in Deutschland eine ausführliche und fundierte Hilfe an die Hand, um sich individuell auf größere Notfälle vorzubereiten.

Denn um auch in Schadenslagen handlungsfähig zu bleiben, ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich.

Ein individuell erarbeiteter Krankenhausalarm- und -einsatzplan beschreibt, wie die Strukturen, Prozesse und Funktionen innerhalb der Klinik anzupassen sind, wenn es beispielsweise zu einem Stromausfall, zu einem Massenanfall von Verletzten, einem Cyberangriff oder wie jetzt zu einer Pandemie kommt.

Krankenhäuser gehören zu den Kritischen Infrastrukturen und sind Kernbestandteil unseres Gesundheitssystems.

Die Gesellschaft verlässt sich auf ihr Funktionieren – in der Alltagsversorgung und bei der Bewältigung besonderer Schadensereignisse.

Doch auch Krankenhäuser sind verletzliche Systeme und reagieren empfindlich auf Überlastung und Störungen.

Dabei kann sowohl die Funktionalität als auch die Kapazität beeinträchtigt sein.

Die Covid-19-Pandemie zeigt eindrücklich, wie Krankenhäuser als Folge entsprechender Szenarien personell, materiell und organisatorisch an ihre Grenzen geraten können.

Handbuch Krankenhausalarmplanung

Das rund 180 Seiten starke Handbuch kann über den folgenden Link als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Eine zentrale Grafik des Handbuchs, die der Druckversion des Handbuchs als herausnehmbares DIN A3-Blatt beiliegt, steht zusätzlich nochmals in höherer Auflösung zum Download bereit.

Checkliste Pandemie

Zum Download steht seit April 2020 ebenfalls bereit eine Checkliste „Pandemie“ für Krankenhäuser, erarbeitet von Detlef Cwojdzinski und drei weiteren KAEP-Fachleuten aus Berlin und Köthen.

Diese Checkliste ist ein lebendes Dokument.

Nutzende sind ausdrücklich aufgefordert, sich über mail@abc-krankenhaus.de an der Fortschreibung zu beteiligen.

ABC Krankenhaus

📧 mail@abc-krankenhaus.de

Hat das BBK Konzepte oder Ausstattungslisten für den Aufbau von temporären Hilfs- oder Notfallkrankenhäusern?

Nein. Dem BBK liegen entsprechende Unterlagen nicht vor.

Der Bund hat im Bevölkerungsschutz eine eng begrenzte Kompetenz.

Er trägt - so die geltende Verfassungsrechtslage - Verantwortung allein für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren („Zivilschutz“).

Dagegen ist die allgemeine und polizeiliche Gefahrenabwehr nach der föderalen Ordnung unseres Grundgesetzes Sache der Länder.

Im Zivilschutz ist die Errichtung temporärer Behandlungseinrichtungen sicherlich eine Option, die aber aufgrund der dann geltenden Gesetzgebung unter anderen Rahmenbedingungen erfolgt, als dies in der aktuellen Lage der Fall ist.

Die Versorgung von Patienten in Krankenhäusern unterliegt in Deutschland einer Vielzahl von rechtlichen, fachlichen, baulichen, organisatorischen, finanziellen und hygienischen Vorgaben, festgeschrieben in Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen, Berufsstandards und Prüfvorgaben.

Hinzu kommen umfassende haftungsrechtliche Fragestellungen aus dem Medizinrecht. Ein Krankenhausbetrieb ist in Deutschland ein hochkomplexes Konstrukt.

Vorgenannte Aspekte gelten in der aktuellen Lage uneingeschränkt auch für die Herrichtung temporärer Krankenhausbehelfskapazitäten, die momentan anlässlich des zu erwartenden erhöhten Patientenaufkommens unter den unterschiedlichsten Bezeichnungen (z.B. Hilfs-/ Notfallkrankenhäuser, Fieberambulanzen, Ausweichstationen) durch die zuständigen Behörden und Krankenhausbetreiber vermehrt in Betracht gezogen werden.

Unsere Überlegungen für den Zivilschutz, also in Bezug auf den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren, gehen in erster Linie dahin, die vorhandenen Krankenhäuser und deren Einrichtungen personell und materiell zu verstärken und ggf. deren Kapazitäten innerhalb des Krankenhausobjekts unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur räumlich zu erweitern.

Bei darüber hinausgehendem Bedarf ist an die Nutzung/ Ertüchtigung bestehender Infrastrukturen zu denken, die von ihrer regulären Funktion her bereits auf die Versorgung von Patienten eingerichtet sind (z.B. Reha-Kliniken).

Sonstige Objekte wie Hotels, Turnhallen oder gar mobile Objekte sollten nur als letzte Option genutzt werden, wenn der Bedarf anders nicht gedeckt werden kann. Inwieweit diese Option in Friedenszeiten aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer temporären Behandlungseinrichtung in Betracht kommen kann, obliegt nicht der Beurteilung des BBK.

An entsprechenden Planungen sollten, abhängig von der Funktion, für die die temporäre Einrichtung errichtet werden soll, die zuständigen Behörden, Institutionen und Organisationen (Gesundheitsamt, Kliniken, Hilfsorganisationen) unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben etc. auf Kommunal- und ggf. Landesebene beteiligt werden.

Das Deutsche Institut für Normung hat im Juli 2021 die Technische Spezifikation DIN/TS 13081:2021-07 (D): „Leitfaden für temporäre medizinische Einrichtungen – Krankenhauserweiterungen“ herausgegeben. Diese kann über folgenden Link bezogen werden:

Wie schütze ich mich im Einsatz richtig in der Pandemie?

Im Frühsommer 2020, während der ersten Welle SARS-CoV2-Pandemie in Deutschland, wurde in der Öffentlichkeit, aber vor allem in der zuständigen Fachöffentlichkeit des Gesundheitswesens viel über das Thema Masken und persönliche Schutzausrüstung geredet.

Die vorhandenen Unsicherheiten haben zu vielen Anfragen zu PSA (Auswahl, Einschätzung und richtige Anwendung) bei der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen sowie beim BBK und bei der AKNZ geführt.

Gemeinsam wurde die Initiative aufgenommen, unter Schirmherrschaft der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen und zusammen mit der Fachexpertise der AKNZ und den Erfahrungen von Kolleginnen des Robert Koch-Instituts eine Podcast-Serie zum großen Themenkomplex PSA in der SARS-CoV2-Lage für Akteure aus dem Gesundheitswesen zu erstellen.

Die Themenschwerpunkte gingen dabei von der Auswahl der richtigen PSA über die Beurteilung, ob die gelieferte Ware auch den Anforderungen entspricht, und die richtige Nutzung der PSA bis hin zum Thema, was bei der Nutzung von PSA im Hochsommer und bei großer Hitze zu beachten ist. Diese Podcast-Serie wurde auf der Seite der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen im Sommer veröffentlicht.

Unter dem gegebenen Anlass, dass wir uns jetzt in der sogenannten dritten Welle der Covid-19-Pandemie in Deutschland befinden, und angesichts der steigenden Fallzahlen, vor allem im Gesundheitswesen, möchten wir hiermit die Gelegenheit nutzen, auf diese Podcast-Reihe nochmals hinzuweisen!

Auch in der aktuellen Situation kann das Wissen aus der Podcast Reihe einen Beitrag dazu leisten, die sehr kompetente Arbeit unserer Kollegen und Kolleginnen im Gesundheitswesen ein bisschen sicherer zu machen und somit zu helfen.

Wie kann Krankenhauspersonal psychosozial unterstützt werden?

Dem Gesundheitsfachpersonal kommt bei der Bewältigung der Covid-19-Situation eine besondere Rolle zu.

Die Pandemie bedeutet für Mitarbeitende im Krankenhaus dabei erhöhten Stress. Zunehmend führen andauernde Krisensituation und massive Herausforderungen zu psychosozialen Belastungsfolgen sowohl am Arbeitsplatz als auch im sozialen Umfeld.

Bei der psychosozialen Unterstützung (PSU) des Krankenhauspersonals geht es vor allem um die Verbesserung der Rahmenbedingungen, um transparente Kommunikation und um niedrigschwellige Entlastung.

Mittelfristig sollten hausinterne Teams zur kollegialen Unterstützung aufgebaut werden, wie sie im präklinischen Bereich schon selbstverständlich sind.

Welche weiteren Informationsgrundlagen gibt es?

Notfall- und KatastrophenPharmazie

Das Fachbuch Notfall- und KatastrophenPharmazie soll zur Verbreitung von Expertenwissen und Basisinformationen über die Strukturen, Organisationsformen, Aufgaben und Ziele des Bevölkerungsschutzes, der Notfall- und Katastrophenmedizin und des pharmazeutischen Notfallmanagements dienen.

Auch in der derzeitigen Covid-19 (SARS-CoV-2) - Lage kann es als Informationsgrundlage hilfreich sein.