Glossar
Lage
Beschreibung der bestehenden Situation, einschließlich
- allgemeine Lage
- Schadenlage
- eigene Lage
- Möglichkeiten der Schadensabwehr.
Anmerkung: angelehnt an FwDV 100, S. 27. Im Bereich der Feuerwehr Beschreibung der bei einem → Schadensereignis bestehenden Situation (FwDV 100, S. 27) (vgl. auch Begriffsdefinitionen THW).
Siehe auch
Lagebild
Übersichtliche Darstellung wesentlicher Sachverhalte zu einer Situation in textlicher und/oder visualisierter Form als Ergebnis der Aufbereitung von Informationen.
Anmerkung: Ein Lagebild setzt sich aus ausgewählten Parametern zusammen, deren regelmäßige Überwachung das Erkennen von Zustandsveränderungen ermöglicht. Die Erstellung eines Lagebildes ist daher nicht auf die Bewältigung eines Schadensereignisses beschränkt.
In der Regel werden mindestens die Parameter
- Schutzgut,
- Gefahr und
- Hilfeleistungspotential betrachtet.
Anmerkung: vgl. Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 „Führung und Leitung im Einsatz“.
Lebenswichtige Einrichtungen
Einrichtungen, deren Beeinträchtigung auf Grund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde (vgl. § 1 Abs. 5 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (SÜG)).
Anmerkung: Der Begriff → KRITIS der im → Bevölkerungsschutz häufig synonym verwendet wird, ist jedoch nur ein Teilbereich lebenswichtiger Einrichtungen.
Siehe auch
Leistungsgesetze
Bundesgesetze, die unter die → Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze fallen. Sie stehen unter dem dort beschriebenen Anwendungsvorbehalt und dienen dem Ziel, besondere Gefahrenlagen zu bewältigen.
Luftkriegsgefahr
Gefahr, die aufgrund von über dem Luftraum zum Einsatz gebrachten Kriegswaffen oder Mitteln mit vergleichbarer Wirkung (z. B. durch einen Terrorangriff) entsteht.
Anmerkung: z.B. Gefahr aufgrund von Fliegerbomben, Raketen, Flugkörpern
Luftlage
Darstellung aller verfügbaren Informationen über Bewegungen im Luftraum (in Echtzeit).
LÜKEX, Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung (Exercise)
Akronym für Länder- und Ressortübergreifende Krisenmanagementübung/Exercise. Eine in Deutschland seit 2004 wiederkehrend stattfindende nationale strategische Krisenmanagementübung, die auf die Verbesserung des Krisenmanagements in Deutschland abzielt. LÜKEX beübt die obersten Krisenstäbe auf Bundes- und Landesebene unter Einbeziehung der → Kritischen Infrastrukturen in privater Hand und weiteren Akteuren des nationalen Krisenmanagements. Die LÜKEX-Übungen werden federführend durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) durchgeführt. Die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Auswertung einer Übung wird vom BBK koordiniert. Die LÜKEX beübt unterschiedliche fiktive, aber realitätsnahe Szenarien (zum Beispiel Pandemie).