Glossar

Deutschsprachiges Glossar

Massenanfall von Verletzten (MANV)

→ Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der besondere planerische und organisatorische Maßnahmen erfordert, weil er mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung der → präklinischen und → klinischen Versorgung nicht bewältigt werden kann.

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Melderichtlinien (MeldRL) – Richtlinien für das zivile
Melde- und Lagewesen in einer Krise und im Verteidigungsfall (VS-NfD)

Regelungen der Verfahren und Strukturen, die eine Erfassung, Darstellung und Bewertung der Situation in der Bundesrepublik Deutschland auf Ebene des Bundes ermöglichen. Auf der Basis der Meldungen von Ländern und Bundesbehörden werden durch die Bundesressorts thematische Lageberichte gefertigt. Diese werden zu einem Gesamtlagebild auf Bundesebene zusammengefügt, das alle lebens- und verteidigungswichtigen Aspekte umfasst.

Anmerkung: Die obersten Bundesbehörden verantworten sowohl die Erfassung als auch die Darstellung und Bewertung der Situation in den ihnen zugeordneten Lagebereichen. Die Einzelheiten der Verfahren und Strukturen zur Informationsgewinnung durch die Ressorts sind nicht Gegenstand der MeldRL. Die Inhalte der Melderichtlinien sind eine Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD).

Militärische Verteidigung

Militärische Maßnahmen im Rahmen der → Gesamtverteidigung, die auf Art. 73 Ziff. 1 GG beruhen; insbesondere unterteilt in Aufstellung, Ausbildung und Erhaltung der Streitkräfte, ihrer Logistik und ihrer Sicherheit. Dafür verfügt die Bundeswehr über die Territoriale Verteidigungsorganisation, die Basislogistik, die Ersatzkräfte und die Bundeswehrverwaltung.

Anmerkung: Die Bundeswehr erfüllt ihren Auftrag im Rahmen des Nordatlantischen Verteidigungsbündnisses. Daher sind die Kampfverbände der Bundeswehr, mit Ausnahme von Verbänden des Territorialheeres, zu Teilen bereits im Frieden der NATO unterstellt bzw. zur Unterstellung unter NATO-Befehlshaber vorgesehen. Diese Unterstellung erstreckt sich nur auf die Operationsführung. Alle anderen Aufgaben (z. B. Personalwesen, Logistik, Sanitätswesen) verbleiben in eigener (nationaler) Zuständigkeit.

Siehe auch

Modulares Warnsystem (MoWaS)

Gemeinsam genutztes Warnsystem von Bund und Katastrophenschutzbehörden für die Warnung und Information der Bevölkerung im Zivilschutzund Katastrophenfall sowie bei sonstigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Entwickelt wurde es vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Es basiert auf der Vorgängerversion → SatWaS und ist als Mehrkanalsystem ausgelegt. MoWaS verfügt über ein zentrales Regelwerk sowie eine standardisierte Schnittstelle zu den verschiedenen Warnkanälen. Die Datenübertragung erfolgt redundant über Satellit. In MoWaS sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ein Großteil der privaten Medienhäuser, Internet- und Pagingdienste, Apps (z.B. → Warn-App NINA) sowie die Deutsche Bahn als → Warnmultiplikatoren integriert (Stand: 10/2017).
Mittlerweile sind neben dem Bund auch die Bundesländer, mittlere und untere Katastrophenschutzbehörden sowie der Deutsche Wetterdienst als Herausgeber von amtlichen Warnmeldungen angeschlossen.

Siehe auch

MoWaS S/E(-Station)

Auch MoWaS-Vollstation. S/E steht für Senden und Empfangen. System mit vollberechtigter Station im Kommunikationsnetz des → Modularen Warnsystems für den satellitengestützten Empfang und Versand von Warnmeldungen, für die Kommunikation zwischen den Teilnehmern im MoWaS-Kommunikationsnetz und für die Anbindung von → MoWaS vS/E- Zugängen.

Siehe auch

MoWaS vS/E(-Zugang)

Auch MoWaS-Vorlagensystem. vS/E steht für vorlagenerstellendes Senden und Empfangen. Zugang zum MoWaS-Warnverbund mittels Internetbrowser als Ergänzung der vollberechtigten →MoWaS S/E-Stationen.

Siehe auch