Glossar
Fachinformationsstelle, FIS
Spezialbibliothek zum → Bevölkerungsschutz, national und international sowie zu dessen thematischen Randgebieten.
Siehe auch
Fähigkeiten im Bevölkerungsschutz
Vermögen einer Organisation(seinheit), Aufgabenkomplexe unter den
im Verteidigungsfall oder im Falle einer Großschadenslage (Katastrophe)
gegebenen Voraussetzungen und Bedingungen gemäß vorab festgelegten Spezifikationen (z.B. → Schutzzielen) zu bearbeiten/bewältigen.
Anmerkung: Die Fähigkeit zur „Warnung der Bevölkerung“ z.B. hat zur Aufgabe: Information der Bevölkerung über drohende Gefahren oder akute Schadensereignisse in deren Folge die Bevölkerung aufgefordert wird, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Diese Fähigkeit wird durch verschiedene → Ressourcen erfüllt (siehe Warn-Apps, Sirenen, Lautsprechdurchsagen, Rundfunkmitteilung etc.).
Zum Thema
Feuerwehr
Kommunale Einrichtung zur Abwehr von Gefahren im →Brandschutz (vgl. DIN 14011:2010-06 (Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) Ziffer 3.6.2.1). Aufgrund der flächendeckenden Verfügbarkeit kommt der Feuerwehr bei der Bekämpfung von → Großschadensereignissen oder → Katastrophen eine zentrale Bedeutung zu.
Siehe
Freigestellter Helfer
Wehrpflichtiger, der nach § 13a Wehrpflichtgesetz (WPflG) oder § 14 Zivildienstgesetz (ZDG) für die gesetzliche Mindestdauer seiner Mitwirkung im → Zivil- und/oder → Katastrophenschutz als ehrenamtlicher Helfer von der Heranziehung zur Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes freigestellt ist.
Anmerkung: Mit Aussetzung der Wehrpflicht zum 1.7.2011 endete unmittelbar auch die Mitwirkungspflicht der freigestellten Wehrpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkten.
Siehe auch
Führungsstab
Stabsmäßige Organisationsform der → Einsatzleitung. Ein Führungsstab besteht grundsätzlich aus dem Leiter des Stabes, den Leitern der Sachgebiete S 1 (Personal / Innerer Dienst), S 2 (Lage), S 3 (Einsatz) und S 4 (Versorgung). Darüber hinaus bei Bedarf den Leitern der Sachgebiete S 5 (Presse und Medienarbeit) und S 6 (Information und Kommunikation) sowie zusätzlichen, entsprechend der Schadenlage in der Einsatzleitung benötigten Fachberatern und Verbindungspersonen (vgl. DIN 14011:2010-06 (Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) Ziffer 3.6.4.12 und Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 „Führung und Leitung im Einsatz“).
Siehe auch
Führungssystem
Ein Führungssystem dient der Erfüllung von Führungsaufgaben und
umfasst:
- Führungsorganisation (Aufbau)
- Führungsvorgang (Ablauf)
- Führungsmittel (Ausstattung)
Anmerkung: Definition in Anlehnung an FwDV 100 „Führung und Leitung im Einsatz“