Glossar
Öffentliche Ordnung
die Gesamtheit der im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung lie-genden ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens gilt.
Anmerkung: Im Unterschied zur geschriebenen Rechtsordnung als Teil der → öffentlichen Sicherheit werden mit der öffentlichen Ordnung Sozialnormen geschützt, die aus Sitte und Moral einer Gesellschaft abgeleitet werden.
Siehe
Öffentliche Sicherheit
Unversehrtheit der Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates und sonstiger Hoheitsträger, ihrer Einrichtungen und Veranstaltungen.
Anmerkung: Die öffentliche Sicherheit steht neben der → öffentlichen Ordnung
Siehe auch
Öffentlichkeitsarbeit
Management von Kommunikationsprozessen für Organisationen mit deren Bezugsgruppen.
Anmerkung: Öffentlichkeitsarbeit will den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Handlungsspielraum einer Organisation im Prozess öffentlicher Mei-nungsbildung schaffen und sichern. Dabei besteht ihre Aufgabe darin, Identität, Zielsetzungen und Interessen einer Organisation sowie deren Tätigkeiten und Verhaltensweisen nach innen und nach außen zu vermitteln und zu verdeutlichen.