Glossar
Sammelschutz
Sammelschutz bezeichnet den Schutz mehr als eines Menschen gleich-zeitig (Beispiel: → Schutzräume mit Raumfiltern).
Siehe auch
Sanitätsmaterialbevorratung
Vorhaltung von Sanitätsmaterial (zum Beispiel Arzneimittel und Medizinprodukte) für den kurzfristigen präklinischen und klinischen Einsatz im Rahmen einer Schadenslage, die mit einem erhöhten Bedarf dieser Produkte einhergeht.
Sanitätswesen
Aufgabenbereich im Katastrophenschutz zur Versorgung von verletzten/erkrankten Menschen bei → Großschadensereignissen oder → Katastrophen oder im → Spannungs- und Verteidigungsfall.
Anmerkung: Der Einheiten und Einrichtungen des Aufgabenbereichs Sanitätswesen versorgen zusammen mit dem → Rettungsdienst verletzte oder akut erkrankte Personen und transportiert sie in geeignete medizinische Behandlungseinrichtungen. Beim → Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten betreiben sie Patientenabla-gen, Behandlungsplatz und Transport. In Zusammenarbeit mit anderen Einsatzkräften betreiben sie den Dekontaminationsplatz Verletzte. Die Einheiten/Einrichtungen werden i.d.R. durch die im Bevölkerungsschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen gestellt. Gemäß § 13 Abs. 1 ZSKG ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Aufgabenbereich Sanitätswesen → Task Force (MTF).
Siehe auch
SatWaS (Satellitengestütztes Warnsystem)
Satellitengestütztes Warnsystem des Bundes (bis 2013).
Es diente der flächendeckenden Warnung der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall durch die Übermittlung von amtlichen Gefahrendurchsagen und -meldungen über ein kommerzielles Sa-tellitensystem an die Lagezentren von Bund und Ländern sowie alle öffentlich-rechtlichen und privaten Medienbetreiber, Presseagenturen, Internetprovider, Paging-Dienstleister und die Deutsche Bahn AG. Seit 2009 konnte SatWas von den Bundesländern zur Warnung im Katastrophenfall genutzt werden. 2013 wurde es vom → Modularen Warnsystem (MoWaS) abgelöst.
Siehe auch
Schaden
Schadensereignis
Zusammentreffen von → Gefahr und → Schutzgut mit Eintritt eines Schadens.
Siehe auch
Schadensgebiet
Schadenslage
Schadensprognose
Logische, konsistente und nachvollziehbare Beschreibung einer möglichen Schadensentwicklung in der Zukunft aufgrund einer Hypothese.
Schutz der Gesundheit
Schutz von Kulturgut
Schutzgut
Alles, was aufgrund seines ideellen oder materiellen Wertes vor → Schaden bewahrt werden soll.
Anmerkung: Die Definition erfolgt im Kontext der → Risikoanalyse.
Siehe auch
Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern
(ehem.) ehrenamtliches Gremium zur Beratung der Bundesregierung in wissenschaftlichen und technischen Fragen des → Zivilschutzes und der → Katastrophenhilfe (vgl. § 19 Abs. 2 ZSKG, mit Wirkung zum 20.04.2013 aufgelöst).
Siehe auch
Schutzkonzept
Konzeptionelle und planerische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von → Schutzgütern.
Siehe auch
Schutzmaßnahmen für Kritische Infrastrukturen
Organisatorische, personelle, baulich-technische und sonstige physische sowie IT-bezogene Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Betriebes → Kritischer Infrastrukturen, die gesetzlich vorgeschrieben, von regelsetzenden Institutionen erlassen oder freiwillig umgesetzt werden.
Siehe auch
Schutzraum, öffentlicher
Mit Mitteln des Bundes wiederhergestellter Bunker, Stollen oder als Mehrzweckbau in unterirdischen baulichen Anlagen errichteter Schutzraum zum Schutz der Bevölkerung.
Anmerkung: Vgl. Legaldefinition in § 7 Abs. 1 Satz 1 ZSKG, „Öffentliche Schutzräume werden in Bundesauftragsverwaltung durch die Kommunen unterhalten (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 ZSKG) und können von diesen auch für andere Zwecke als den Schutz der allgemeinen Bevölkerung im Verteidigungsfall genutzt werden. Nicht zu öffentlichen Schutzräumen zählen private → Hausschutzräume sowie der → bauliche Betriebsschutz (vgl. §§ 8 und 9 ZSKG).“
Teil des Bevölkerungsschutzes, baulicher.
Schutzziel
Angestrebter Zustand eines → Schutzguts, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll
Siehe auch
Sektor
Selbsthilfe
Summe der individuellen Maßnahmen der Bevölkerung und/oder von Behörden/Betrieben zur Bewältigung von → Ereignissen.
Anmerkung: Selbsthilfe ist ein Teil des Selbstschutzes und findet statt, um Ereignissen jeder Art nach ihrem Eintritt durch entsprechende Maßnahmen zunächst selbst zu begegnen. Selbsthilfe umfasst insbesondere das Leisten von Erster Hilfe sowie das richtige Verhalten bei Ereignissen.
Siehe auch
Selbstschutz
Summe der individuellen Maßnahmen der Bevölkerung und/oder von Behörden/Betrieben zur Vermeidung, Vorsorge und Bewältigung von → Ereignissen.
Anmerkung: Selbstschutz umfasst insbesondere Maßnahmen, um den engeren Wohn- und Arbeitsbereich zu schützen und Schäden an Leben und Gesundheit zu vermeiden oder zu mindern. Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie Förderung des Selbstschutzes der Behörden und Betriebe gegen die besonderen Gefahren, die in einem Verteidigungsfall drohen, sind gemäß § 5 Abs. 1 ZSKG Aufgaben der Gemeinden. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 2. Buchstabe c ZSKG unterstützt der Bund die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Erfül-lung Ihrer Aufgaben nach § 5 Abs. 1 ZSKG.
Siehe auch
Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge (2015-2030)
Es handelt sich dabei um ein Rahmenwerk (engl. Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015–2030) zur Reduzierung von Katastrophenrisiken und legt den Schwerpunkt auf vorausschauendes Risikomanagement.
Anmerkung: Das Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge wurde auf der dritten Weltkonferenz zur Reduzierung von Katastrophenrisiken der Vereinten Nationen im japanischen Sendai am 18. März 2015 beschlossen. Das Sendai Rahmenwerk bildet eine Handlungsgrundlage für Staaten und Zivilgesellschaften weltweit, um bis zum Jahr 2030 durch Naturgefahren hervorgerufene Risiken substanziell zu verringern, die Entstehung neuer Risiken zu vermeiden und die Widerstandsfähigkeit von Bevölkerung und Institutionen gegenüber Katastrophen zu erhöhen.
Seuchenhygienisches Management
Schaffung von konzeptionellen, organisatorischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen, die der Vermeidung, Erkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Ausbrüchen übertragbarer Erkrankungen (Seuchen) dienen.
Siehe auch
Sicherheit, vernetzte
Ganzheitlicher, ressortübergreifender und multilateral angelegter Ansatz, der im Rahmen einer nachhaltigen Gesamtstrategie staatliche und nichtstaatliche Instrumente im → Krisenmanagement wirksam integriert (vgl. Thiele, Trendforschung und die Entwicklung von Konfliktbildern in der Bundeswehr, in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik (2009, S. 155).
Anmerkung: Es handelt sich um ein sicherheitspolitisches Konzept, welches von der Bundesregierung im Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und der Zukunft der Bundeswehr verfolgt wird (vgl. Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und der Zukunft der Bundeswehr (2016).
Siehe auch
Sicherheitssystem, gesamtgesellschaftliches (5 Säulen)
Die Ergänzung des nationalen → Sicherheitssystems, (auch: nationale Sicherheitsarchitektur) um die Säule der privaten Wirtschaft und weiterer Akteure.
Anmerkung: Auch die privatwirtschaftlich organisierten Betreiber, insbesonder → Kritischer Infrastrukturen, sind– nebem den 4 Säulen der nationalen Sicherheitsarchitektur – in das gesamtgesellschaftliche Sicherheitssystem eingebunden.
Siehe auch
Sicherheitssystem, nationales (auch: nationale Sicherheitsarchitektur, 4 Säulen)
Einrichtungen des Staates zur Schaffung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit in der Bundesrepublik. Das nationale Sicherheitssystem besteht aus den vier Säulen Polizeien, Bundeswehr, Nachrichtendienste sowie dem → Bevölkerungsschutz.
Anmerkung: Bevölkerungsschutz wird damit vor allem auch organisatorisch als wichtige Säule des nationalen Sicherheitssystems hervorgehoben. Nach dem Verständnis des Bundesministerium des Innern (BMI) ist der zivile Bevölkerungsschutz als vierte Säule (neben Polizei, Bundeswehr und Diensten) im nationalen Sicherheitssystem verankert“, (sowie Lüder, in Notfallvorsorge 1/2008, S. 31.)
Siehe auch
Sicherheitsvorsorge, gesamtgesellschaftliche
Alle Maßnahmen des Staates und Privater zum Schutz der Bevölkerung zur Verhinderung oder Bewältigung von Ereignissen, die vor Eintritt dieser → Ereignisse ergriffen werden.
Siehe auch
Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze
Bundesgesetze, die dem Ziel dienen, besondere Gefahrenlagen zu bewältigen. Dabei ist zu differenzieren zwischen:
- Sicherstellungsgesetzen, die grds. nur anwendbar sind, wenn die Voraussetzungen des → Zustimmungs-, → Bündnis-, → Spannungs- oder → Verteidigungsfalls vorliegen.
- Vorsorgegesetzen, sind neben den Anwendungsfällen der Ziff. 1, zusätzlich dann anwendbar, wenn besonderen Gefahrenlagen (→ Krisen und Notfallbewältigung) vorliegen, z.B. bei → Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen/Großschadenslagen wie bspw. Tschernobyl.
Die Anwendbarkeit dieser Gesetze ist demnach gesperrt und bedarf einer der Feststellung einer beschriebenen Krisensituation (Anwendungsvorbehalt), die teilweise durch Parlamentsbeschluss erfolgen muss (Art. 80a, 115a GG). Ziel ist es, in den Fällen der vorgehend beschriebenen Notstände v. a. die Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte, mit den erforderlichen Gütern und Leistungen sicherzustellen.
Siehe auch
Social Media
Unterschiedliche digitale Technologien und Plattformen, über die sich Nutzer informieren, untereinander austauschen, eigene Inhalte verbreiten und mit anderen zusammenarbeiten können.
Siehe auch
Spannungsfall
Verfassungsrechtlicher Zustand und eine der Tatbestandsalternativen des Art. 80a Abs. 1 GG. Er bildet eine verfassungsrechtliche Reaktionsoption (→ Notstandsverfassung) im Falle einer Spannungslage. Spannungslage bezeichnet allgemein eine gesteigerte Gefährdungslage für die Existenz des Staates (bspw. eskalationsverdächtige außenpolitische Konfliktsituation). Die Spannungslage bildet die materielle Voraussetzung, um die Rechtsfolgen des Spannungsfalls zu aktivieren. Formell muss die Feststellung der materiellen Spannungslage durch den Bundestag (Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen) erfolgen.
Anmerkung: Die Rechtsfolge ist, dass das Notstandsrecht „entsperrt“ wird. Zu den nach Art. 80a GG im Spannungsfall anwendbaren Vorschriften gehören insbesondere die → Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze.
Siehe auch
Spot-Dekontamination
Mithilfe der Spot-Dekontamination werden mit einem Wundreinigungsgerät vor der eigentlichen Dekontamination einzelne, offensichtlich kontaminierte oder verletzte Körperstellen dekontaminiert.
Wichtige Stellen für eine Spot-Dekontamination sind in der Regel:
1. Stellen, an denen venöse Zugänge geplant sind
2. Gesicht, Mund, Nase und Ohren
Stärke
Die personelle Besetzung der Teileinheiten der Medizinischen Task Force wird als Stärke bezeichnet.
Da die Medizinische Task Force eine taktische Einheit ist, wird die Mannschaftstärke durch vier Zahlen angegeben, die durch einen Schrägstrich getrennt sind. Nicht vorhandene oder nicht besetzte Funktionen werden durch einen Querstrich (-) angegeben. Die Gesamtstärke wird innerhalb der Taktischen Zeichen und in Printprodukten unterstrichen dargestellt. Online wird die Gesamtstärke mit einer Formatierung in fett dargestellt.
Ein Beispiel für eine Besatzungsstärke sieht folgendermaßen aus:
3/1/5/9
3 Führungskräfte
1 Unterführungskraft
5 Einsatzkräfte
9 Gesamtstärke
Straßenfähige Fahrzeuge
Fahrzeuge werden als straßenfähig bezeichnet, wenn sie zum Befahren aller befestigter Straßen geeignet sind. Dies entspricht Kategorie 1 der DIN EN 1846-1.
Link zur DIN EN 1846-1
Suchdienst
Aufgabenbereich, der sich mit Nachforschungen über den Verbleib ver-misster Personen und Familienzusammenführung befasst.
Anmerkung: Der Suchdienst unterstützt Menschen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration von ihren Nächsten getrennt wurden. Er hilft, Angehörige zu finden, sie wieder miteinander in Kontakt zu brin-gen und Familien zu vereinen. In → Katastrophen und im → Zivilschutz besteht eine enge Verbindung zu → Sanitätswesen und → Betreuung.