Glossar
Task Force (TF)
Taktische Einheit mit Spezialfähigkeiten oder besonderem Verstärkungspotenzial zur Unterstützung regulärer Einheiten. In der Regel werden Task Forces überregional eingesetzt.
Task Force (TF)
Taktische Einheit mit Spezialfähigkeiten zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung bei CBRN-Lagen durch Experten und Messtechnik.
Anmerkung: Die ATF setzt sich aus besonders qualifizierten Einsatzkräften in kommunaler oder Landesträgerschaft zusammen und ist derzeit als analytische Task Force an insgesamt acht Standorten in Deutschland stationiert. Der Bund unterstützt die ATF durch die Bereitstellung besonders hochwertiger analytischer Ausstattung, Spezialausbildung und gemäß § 29 Abs. 3 ZSKG eine finanzielle Betei-ligung an den Vorhaltungskosten.
Siehe auch
Task Force, medizinische (MTF)
Standardisierte taktische Einheit mit Spezialfähigkeiten und besonderem Verstärkungspotenzial zur Unterstützung bzw. Ergänzung von Einheiten des Katastrophenschutzes bei der Behandlung und dem Transport Verletzter oder Erkrankter im → Zivilschutz und der bundeslandübergreifenden Katastrophenhilfe.
Anmerkung: Sie ist eine arztbesetzte sanitätsdienstliche Einsatzabteilung (Verband der Größe II) mit der Möglichkeit der Dekontamination Verletzter, Aufbau & Betrieb eines Behandlungsplatzes einschließlich Patiententransportkapazität. Sie ist überörtlich einsetzbar, insbesondere in der Schutz- und Versorgungsstufe 3 und 4 in dynamischen Flächenlagen bei zu erwartender zerstörter Infrastruktur.
Siehe auch
Technisches Hilfswerk (THW)
Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Das THW leistet technische Hilfe
- nach dem ZSKG
- im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
- bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notstän den und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen
- etc.
Vgl. § 1 THW-Gesetz
Trinkwassernotbrunnen
Leitungsungebundene Brunnen des Bundes zur Deckung des lebensnotwendigen Trinkwasserbedarfs bei Ausfall der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Verteidigungsfall oder in Katastrophenlagen.
→ Trinkwassernotbrunnen: Wasserversorgung in Extrem-Situationen, 2015
Trinkwassernotversorgung
Deckung des lebensnotwendigen Trinkwasserbedarfs von Menschen und Nutztieren, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Betrieben und An-stalten, deren Weiterarbeit nach der Zivilverteidigungsplanung unerlässlich ist im → Verteidigungsfall.
Anmerkung: abgeleitet aus § 2 der 1. Wassersicherstellungsverordnung.
Anmerkung: abgeleitet aus § 2 der 1. Wassersicherstellungsverordnung.