Informationen zur Anmeldung
1. Anmeldung
Anmeldungen können grundsätzlich in beliebiger Anzahl an die Bundesakademie für Krisenmanagement, Notfallplung und Zivilschutz (kurz: BABZ) gerichtet werden.
Onlineanmeldung
Bei der Online-Anmeldung erfolgt die Abfrage bei den entsendenden Stellen automatisiert.
Schriftliche Anmeldung
Bei der schriftlicher Anmeldung müssen Anmeldevordrucke durch die entsendenden Dienststelle unterschrieben und abgestempelt werden.
Unsere Veranstaltungen
Bei schriftlicher Anmeldung erfolgt die Anmeldung geschlossener Führungsgremien auf einem Sammelvordruck.
Bitte beachten Sie bei der schriftlichen Anmeldung:
- Anmeldungen müssen von der entsendenden Dienststelle unterschrieben und abgestempelt sein!
- Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn alle zutreffenden Pflichtfelder im Meldevordruck ausgefüllt sind.
- Benutzen Sie bitte für Ihre Anmeldung nur diesen Anmeldevordruck für BABZ-Veranstaltungen:
Sollten Sie keine entsendende Diensstelle haben, besteht die Möglichkeit, als Gasthörer zugelassen zu werden.
Voraussetzungen sind unter anderem freie Kapazitäten und die Übernahme aller entstehendenden Kosten.
Reisekosten und Verdienstausfall werden hierbei von der BABZ nicht übernommen. Über die Höhe der zu zahlenden Kosten gibt Ihnen das Teilnehmendenbüro gerne Auskunft.
Kontakt
2. Voraussetzungen
Die in den Seminarbeschreibungen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind verbindlich.
Wenn Sie nicht dem vorgesehenen Teilnehmendenkreis angehören beziehungsweise die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, als Gasthörende zugelassen zu werden.
3. Meldeschluss
Bitte beachten Sie den Meldeschluss für Ihre Anmeldung. Das jeweilige Datum ist in den Seminarbeschreibungen im Jahresprogramm angegeben.
Eine Anmeldung nach Meldeschluss kann nur in Ausnahmefällen und bei noch verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt werden.
4. Rückgabe von Teilnehmendenplätzen
Wenn Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist Ihrerseits eine Absage erforderlich, um gegebenenfalls eine frühzeitige Nachbesetzung zu ermöglichen.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmenden führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Seminarteilnahme.
5. Zusage des Teilnehmendenplatzes
Die Zusage des Teilnehmendenplatzes erfolgt unmittelbar nach Meldeschluss.
Die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung ist erst nach Zusendung einer verbindlichen Einladung durch die BABZ sichergestellt.