Informationen zur Anmeldung

Anmeldung

Sier erhalten hier wichtige Informationen zum Anmeldeverfahren.

1. Anmeldung

Anmeldungen können grundsätzlich in beliebiger Anzahl an die Bundesakademie für Krisenmanagement, Notfallplung und Zivilschutz (kurz: BABZ) gerichtet werden.

Onlineanmeldung

Bei der Online-Anmeldung erfolgt die Abfrage bei den entsendenden Stellen automatisiert.

Schriftliche Anmeldung

Bei der schriftlicher Anmeldung müssen Anmeldevordrucke durch die entsendenden Dienststelle unterschrieben und abgestempelt werden.

Unsere Veranstaltungen

Bei schriftlicher Anmeldung erfolgt die Anmeldung geschlossener Führungsgremien auf einem Sammelvordruck.

Bitte beachten Sie bei der schriftlichen Anmeldung:

  • Anmeldungen müssen von der entsendenden Dienststelle unterschrieben und abgestempelt sein!
  • Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn alle zutreffenden Pflichtfelder im Meldevordruck ausgefüllt sind.
  • Benutzen Sie bitte für Ihre Anmeldung nur diesen Anmeldevordruck für BABZ-Veranstaltungen:

Hinweis

Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anmeldungen ist die Versendung einer Eingangsbe­stätigung leider nicht möglich. Wir bitten daher, von Nachfragen abzusehen.

Die Anmeldung stellt lediglich eine Interessenbekundung dar. Die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung ist erst nach Zusendung einer verbindlichen Einladung durch die BABZ sichergestellt.

Sollten Sie keine entsendende Diensstelle haben, besteht die Möglichkeit, als Gasthörer zugelassen zu werden.

Voraussetzungen sind unter anderem freie Kapazitäten und die Übernahme aller entstehendenden Kosten.

Reisekosten und Verdienstausfall werden hierbei von der BABZ nicht übernommen. Über die Höhe der zu zahlenden Kosten gibt Ihnen das Teilnehmerbüro gerne Auskunft.

Kontakt

Teilnehmendenbüro

0228 99 550-5170

📧 Teilnehmendenbuero@bbk.bund.de

2. Voraussetzungen

Die in den Seminarbeschreibungen angegebenen Teilnahmevoraussetzungen sind verbindlich.

Wenn Sie nicht dem vorgesehenen Teilnehmendenkreis angehören beziehungsweise die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, besteht im Ausnahmefall die Möglichkeit, als Gasthörende zugelassen zu werden.

3. Meldeschluss

Bitte beachten Sie den Meldeschluss für Ihre Anmeldung. Das jeweilige Datum ist in den Seminarbeschreibungen im Jahresprogramm angegeben.

Eine Anmeldung nach Meldeschluss kann nur in Ausnahmefällen und bei noch verfügbaren Kapazitäten berücksichtigt werden.

4. Rückgabe von Teilnehmendenplätzen

Wenn Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen können, ist Ihrerseits eine Absage erforderlich, um gegebenenfalls eine frühzeitige Nachbesetzung zu ermöglichen.

Die Meldung eines Ersatzteilnehmenden führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Seminarteilnahme.

5. Zusage des Teilnehmendenplatzes

Die Zusage des Teilnehmendenplatzes erfolgt unmittelbar nach Meldeschluss.

Die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung ist erst nach Zusendung einer verbindlichen Einladung durch die BABZ sichergestellt.