Kostenregelung

BABZ-Globus

Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten

Veranstaltungsteilnehmende, die von Behörden beziehungsweise im Zivil-/Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen angemeldet werden, erhalten in der Regel an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Gelten für Veranstaltungen abweichende Kostenregelungen, sind diese in den Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesen.

Reisekosten werden grundsätzlich auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes durch die BABZ erstattet. Gelten für Veranstaltungen abweichende Kostenregelungen, sind diese in den Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesen. Wenn Sie auf das unentgeltlich zur Verfügung gestellte Zimmer verzichten, erfolgt bei einer täglichen Rückkehr zum Wohnort keine Reisekostenerstattung.

Bei der Anreise mehrerer Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer entsendenden Stelle bitten wir um Prüfung, ob eine gemeinsame Anreise mit einem Dienst-Kfz möglich ist.

Bitte beachten Sie: Bei Benutzung des eigenen Kfz erhalten Sie Reisekostenerstattung nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes; wenn Sie mit einem Dienst-Kfz anreisen, können lediglich die Benzinkosten gegen Vorlage entsprechender Quittungen erstattet werden.

Ausländische Gäste sowie Angehörige des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rechnen die Reisekosten über die entsendende Dienststelle ab.

Reisemittelbestellung

Auf Grund der Haushaltslage bitten wir um Verständnis, dass bei Anreise mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Deutsche Bahn) grundsätzlich die zweite Klasse erstattet wird.

Werden von einer entsendenden Stelle mindestens 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum gleichen Seminar angemeldet, wird je Teilnehmerin / Teilnehmer jeweils der Anteil einer Gruppenfahrkarte erstattet.

Für Reisemittelbestellungen (z.B. Fahrkarten) und Abrechnung von Reisekosten wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt.

Ihre Ansprechpartner beim Bundesverwaltungsamt:

Bundesverwaltungsamt

Außenstelle Hamm

Referat BT II 3

Alter Uentroper Weg 2

59071 Hamm

Telefon zentral: 0228-99358-9844

Telefax zentral: 0228-9910358-9860

Email zentral:    Reisevorbereitung@bva.bund.de

Fortgewährte Leistungen

Für Teilnehmende, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen und als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Zivil­- und Katastrophenschutz tätig sind, erhält das Unternehmen die für die Dauer der Freistellung fortgewährten Leistungen auf Antrag erstattet, wenn die zuständige Katastrophenschutzbehörde der Entsendung zugestimmt hat. Die Anmeldung ist über die zuständige Katastrophenschutzbehörde einzureichen.

Für Beschäftigte, die nicht als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, sondern durch ihr Unternehmen selbst zum Seminar angemeldet werden, kann eine Erstattung der fortgewährten Leistungen nicht beantragt werden. Teilnehmende mit Anspruch auf fortgewährte Leistungen erhalten die Vordrucke bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde bzw. THW­-Geschäftsstelle. Die Anträge sind ausschließlich dort zu stellen. Von dort werden die Anträge nach entsprechender Prüfung an die zuständige Stelle zur abschließenden Bearbeitung und Anweisung der Beträge weitergeleitet.

Antragsformulare sind bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde bzw. THW-Geschäftsstelle erhältlich. Dort werden die Anträge geprüft und zur abschließenden Bearbeitung an das Bundesverwaltungsamt in Berlin gesendet.

Bundesverwaltungsamt

Referat VM II 3

Gotlindestr. 91

10365 Berlin

Ansprechpartner: Melanie Dürr

Email: SP1-Verwaltungsaufgaben@bva.bund.de

Telefon: +49 (0) 22899 358 - 7581

Fax:     +49 (0) 22899 10 358 – 7581

Verdienstausfallentschädigung

Beruflich Selbstständigen kann bei Teilnahme an Lehrgängen der BABZ Verdienstausfall erstattet werden. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei einer im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation oder sonstige zur Mitwirkung im Katastrophenschutz Verpflichtete erhalten das entsprechende Antragsformular bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, über die auch der Erstattungsantrag mit den Belegen zu dem geltend gemachten Verdienstausfall einzureichen ist.

Gelten für Veranstaltungen abweichende Regelungen zum Verdienstausfall, sind diese in den Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesen.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem für die entsendende Einheit geltenden Landesrecht. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Bundesländern, in denen sich die Höhe der Erstattung aus verschiedenen Satzungen ergibt, werden gebeten, die zutreffende Entschädigungssatzung beizufügen.

THW-Helferinnen und -Helfer reichen den Antrag mit den Belegen bei der zuständigen THW-Regionalstellestelle zur Prüfung und Weiterleitung an das Bundesverwaltungsamt in Berlin ein (Adresse siehe oben).

Weitere Informationen erhalten Sie auch über unser Teilnehmerbüro.

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