Kostenregelung

BABZ-Globus

Kostenregelung an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (kurz: BABZ).

Die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung bietet umfassende Regelungen für die Teilnahme an ihren Veranstaltungen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und weiteren Leistungen.

Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten

Kostenfreie Unterkunft und Verpflegung

Veranstaltungsteilnehmende, die von Behörden oder im Bevölkerungsschutzmitwirkenden Hilfsorganisationen angemeldet werden, erhalten in der Regel an der BABZ unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Gelten für Veranstaltungen abweichende Kostenregelungen, sind diese in den Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesen.

Reisekostenerstattung

Reisekosten werden grundsätzlich auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes durch die BABZ erstattet.

Gelten für Veranstaltungen abweichende Kostenregelungen, sind diese in den Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesen. Wenn Sie auf das unentgeltlich zur Verfügung gestellte Zimmer verzichten, erfolgt bei einer täglichen Rückkehr zum Wohnort keine Reisekostenerstattung.

Bei der Anreise mehrerer Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer entsendenden Stelle bitten wir um Prüfung, ob eine gemeinsame Anreise mit einem Dienst-Kfz möglich ist.

Eigene Anreise

Bitte beachten Sie: Bei Benutzung des eigenen Kfz erhalten Sie Reisekostenerstattung nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes; wenn Sie mit einem Dienst-Kfz anreisen, können lediglich die Benzinkosten gegen Vorlage entsprechender Quittungen erstattet werden.

Ausländische Gäste sowie Angehörige des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rechnen die Reisekosten über die entsendende Dienststelle ab.

Reisemittelbestellung

Bahnreisen

Auf Grund der Haushaltslage bitten wir um Verständnis, dass bei Anreise mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln wie der Deutschen Bahn grundsätzlich die zweite Klasse erstattet wird.

Gruppenreisen

Werden von einer entsendenden Stelle mindestens sechs Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum gleichen Seminar angemeldet, wird je Teilnehmerin und Teilnehmer jeweils der Anteil einer Gruppenfahrkarte erstattet.

Kontakt für Reisemittelbestellungen

Für Reisemittelbestellungen, zum Beispiel Fahrkarten, und Abrechnung von Reisekosten wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt.

Ihre Ansprechpartner beim Bundesverwaltungsamt:

Bundesverwaltungsamt
Außenstelle HammReferat BT II 3
Alter Uentroper Weg 2
59071 Hamm

Reisevorbereitung des Bundesverwaltungsamts

+49 228 99358 98255

📧 Reisevorbereitung@bva.bund.de

Fortgewährte Leistungen

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

Für Teilnehmende, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen und als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz tätig sind, erhält das Unternehmen die für die Dauer der Freistellung fortgewährten Leistungen auf Antrag erstattet, wenn die zuständige Katastrophenschutzbehörde der Entsendung zugestimmt hat.

Die Anmeldung ist über die zuständige Katastrophenschutzbehörde einzureichen.

Für Beschäftigte, die nicht als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, sondern durch ihr Unternehmen selbst zum Seminar angemeldet werden, kann eine Erstattung der fortgewährten Leistungen nicht beantragt werden.

Teilnehmende mit Anspruch auf fortgewährte Leistungen erhalten die Vordrucke bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde beziehungsweise THW­-Geschäftsstelle.

Die Anträge sind ausschließlich dort zu stellen. Von dort werden die Anträge nach entsprechender Prüfung an die zuständige Stelle zur abschließenden Bearbeitung und Anweisung der Beträge weitergeleitet.

Antragsstellung

Antragsformulare sind bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde beziehungsweise THW-Geschäftsstelle erhältlich. Dort werden die Anträge geprüft und zur abschließenden Bearbeitung an das Bundesverwaltungsamt in Berlin gesendet.

Bundesverwaltungsamt
Referat VM II 3
Gotlindestraße 91
10365 Berlin

Fortgewährte Leistungen beim Bundesverwaltungsamt

+49 22899 358 97652

📧 SP1-Verwaltungsaufgaben@bva.bund.de

Verdienstausfallentschädigung

Selbstständige und Ehrenamtliche

Beruflich Selbstständigen kann bei Teilnahme an Lehrgängen der BABZ Verdienstausfall erstattet werden.

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei einer im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Organisation oder sonstige zur Mitwirkung im Katastrophenschutz Verpflichtete erhalten das entsprechende Antragsformular bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, über die auch der Erstattungsantrag mit den Belegen zu dem geltend gemachten Verdienstausfall einzureichen ist.

Gelten für Veranstaltungen abweichende Regelungen zum Verdienstausfall, sind diese in den Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesen.

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem für die entsendende Einheit geltenden Landesrecht.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Bundesländern, in denen sich die Höhe der Erstattung aus verschiedenen Satzungen ergibt, werden gebeten, die zutreffende Entschädigungssatzung beizufügen.

Antragsstellung

THW-Helferinnen und -Helfer reichen den Antrag mit den Belegen bei der zuständigen THW-Regionalstellestelle zur Prüfung und Weiterleitung an das Bundesverwaltungsamt in Berlin ein.

Bundesverwaltungsamt
Referat VM II 3
Gotlindestraße 91
10365 Berlin

Fortgewährte Leistungen beim Bundesverwaltungsamt

+49 22899 358 97652

📧 SP1-Verwaltungsaufgaben@bva.bund.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch über unser Teilnehmerbüro.

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