Fortsetzung: Förderprogramm EHSH 2025 - 2029

Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten (kurz: EHSH) mit dem neuen Förderprogramm (EHSH 2025-2029) durch die mitwirkenden privaten Organisationen.

Anträge auf Förderung können bis zum 11. Dezember 2024 eingereicht werden.

Anträge auf Förderung: bis zum 11. Dezember 2024

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten EHSH 2025 – 2029 vom 11. November 2024 wurde am 19. November 2024 im Gemeinsamen Ministerialblatt, Ausgabe 45/2024 veröffentlicht.

Anträge auf Förderung können bis zum 11. Dezember 2024 beim BBK eingereicht werden. Die Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie vom 11. November 2024 und das Rahmenkonzept EHSH 2025 – 2029 können per E-Mail angefordert werden.

EHSH-Team im BBK 

📧 EHSH@bbk.bund.de

Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten

Wer kann Förderanträge einreichen?

Mit Zivilschutzaufgaben betraute private Organisationen, insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst.

Rahmenkonzept: modular, zielgruppengenau

Grundlage der Ausbildungsmaßnahmen ab 2025 ist ein überarbeitetes Rahmenkonzept. Das Rahmenkonzept EHSH 2025 – 2029 ist modular gegliedert. So kann größtmögliche Handlungskompetenz in der Bevölkerung erreicht werden.

Das Rahmenkonzept richtet sich an die Gesamtbevölkerung ab dem Alter von fünf Jahren. Außerdem sollen ausgewählte Zielgruppen mit Multiplikatorwirkung und einem besonderen Handlungsbedarf im Zivilschutz und Katastrophenfall angesprochen werden.

Ehrenamtliches Engagement fördern

Das Rahmenkonzept EHSH 2025 – 2029 soll des Weiteren über die Bedeutung und die Möglichkeiten informieren, sich ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz zu engagieren.

Fortsetzung des Förderprogramms

Mit dem Förderprogramm EHSH 2025 – 2029 fördert der Bund, auf Grundlage des § 24 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (kurz: ZSKG), die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten. Dabei baut das Programm auf dem vorangegangenen auf (2020-2024), welches zum Jahresende ausläuft.

Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes

§ 24 Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften

Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen

  1. in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten [...]

§ 26 Mitwirkung der Organisationen Absatz 1

Die Mitwirkung der öffentlichen und privaten Organisationen bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz. Für die Mitwirkung geeignet sind insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst.