Fortsetzung: Förderprogramm EHSH 2025 - 2029
Anträge auf Förderung: bis zum 11. Dezember 2024
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten EHSH 2025 – 2029 vom 11. November 2024 wurde am 19. November 2024 im Gemeinsamen Ministerialblatt, Ausgabe 45/2024 veröffentlicht.
Anträge auf Förderung können bis zum 11. Dezember 2024 beim BBK eingereicht werden. Die Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie vom 11. November 2024 und das Rahmenkonzept EHSH 2025 – 2029 können per E-Mail angefordert werden.
Wer kann Förderanträge einreichen?
Mit Zivilschutzaufgaben betraute private Organisationen, insbesondere der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst.
Rahmenkonzept: modular, zielgruppengenau
Grundlage der Ausbildungsmaßnahmen ab 2025 ist ein überarbeitetes Rahmenkonzept. Das Rahmenkonzept EHSH 2025 – 2029 ist modular gegliedert. So kann größtmögliche Handlungskompetenz in der Bevölkerung erreicht werden.
Das Rahmenkonzept richtet sich an die Gesamtbevölkerung ab dem Alter von fünf Jahren. Außerdem sollen ausgewählte Zielgruppen mit Multiplikatorwirkung und einem besonderen Handlungsbedarf im Zivilschutz und Katastrophenfall angesprochen werden.
Ehrenamtliches Engagement fördern
Das Rahmenkonzept EHSH 2025 – 2029 soll des Weiteren über die Bedeutung und die Möglichkeiten informieren, sich ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz zu engagieren.
Fortsetzung des Förderprogramms
Mit dem Förderprogramm EHSH 2025 – 2029 fördert der Bund, auf Grundlage des § 24 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (kurz: ZSKG), die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten. Dabei baut das Programm auf dem vorangegangenen auf (2020-2024), welches zum Jahresende ausläuft.