Unsere Veranstaltungen
Wer kann sich anmelden?
Die BABZ richtet sich in ihrem Angebot an zwei große Adressatengruppen:
- Im Bevölkerungs- und Zivilschutz tätige und aktive Personen, unter anderem aus dem Bereich der (kommunalen) Politik, der Hilfsorganisationen, der Blaulichtfamilie, des karitativen Umfelds und des Militärs
- Studierende in Studiengängen mit bevölkerungsschutzrelevanten Inhalten, insbesondere des Masterstudiengangs KaVoMa und Studierende unserer Partneruniversitäten
Über diesen Personenkreis hinausgehend können sich auch interessierte BundesbürgerInnen und internationale Gäste, die sich im Bevölkerungsschutz beziehungsweise Zivilschutz weiterbilden möchten - so genannte GasthörerInnen -, zu Seminaren an der BABZ anmelden.
Bitte beachten Sie jedoch hierbei:
Personen, die im Zivilschutz tätig oder aktiv sind, sowie Studierenden mit bevölkerungsschutzrelevanten Inhalten wird prioritärer Zugang zu den Veranstaltungen der BABZ gewährt.
Für Gasthörerinnen und Gasthörer können Kosten für eine Teilnahme an unserem Seminarangebot, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten nicht durch die BABZ übernommen werden. Für Teilnehmende, die sich via einer "Entsendenden Stelle" anmelden, sind diese Posten in der Regel kostenfrei. Auch eine formelle Anerkennung von Leistungen - unter anderem im Rahmen von Fortbildungen und Studiengängen - ist nur via der vorherigen Anmeldung über eine "Entsendende Stelle" möglich.
Bitte prüfen Sie daher, ob Sie als Teilnehmende oder Teilnehmender einer "Entsendenden Stelle" infrage kommen, und kontaktieren Sie bei Bedarf oder bei Fragen unser Teilnehmendenbüro.
Anmeldung
- Anmeldung über unser Anmeldeformular (PDF): Das Anmeldeformular muss - via der entsendenden Stelle - an das Teilnehmendenbüro weitergeleitet werden.
Kontakt
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich gerne an unser Teilnehmendenbüro!
Hinweise zu den Veranstaltungen und zur Anmeldung
Für Teilnehmende
Wenn Sie sich für die Teilnahme an einer Veranstaltung der BABZ interessieren:
- Prüfen Sie bitte, ob Sie die im Jahresprogramm der BABZ aufgeführten verbindlichen Voraussetzungen für die konkrete Veranstaltung erfüllen und Sie dem dort genannten Teilnehmendenkreis angehören.
- Bitte beachten Sie den Meldeschluss der Veranstaltung. Eine Anmeldung nach Meldeschluss kann nur in Ausnahmefällen erfolgen.
- Setzen Sie sich mit der für Sie zuständigen entsendenden Stelle in Verbindung und bitten um die Übernahme des Anmeldeprozesses.
- Eine Zusage zur Teilnahme erfolgt durch gesonderte Information der BABZ in der Regel unmittelbar nach dem Meldeschluss. Die Anmeldung als solche stellt lediglich eine Interessenbekundung dar. Sollten Sie über keine entsendende Stelle verfügen, können Sie in Ausnahmefällen, bei noch freien Teilnahmeplätzen, als Gasthörer oder Gasthörerin zugelassen werden. Die Kosten der Veranstaltung sind dann durch Sie in voller Höhe zu tragen. Melden Sie sich in diesem Fall mit dem hier verlinkten Anmeldebogen direkt per E-Mail bei der BABZ an.
Informationen zu unserem Veranstaltungsangebot können Sie entweder dem oben verlinkten PDF-Jahresprogramm entnehmen oder auf unserem elektronischen Anmeldeportal und dem Punkt „Menü – Fortbildungskatalog“. Eine Registrierung auf dem Anmeldeportal ist dazu nicht notwendig.
Für entsendende Stellen
Sie möchten als Mitarbeitende oder Mitarbeiter, Angehörende oder Angehörender einer Behörde, Hilfsorganisation oder sonstigen bevölkerungsschutzrelevanten Institutionen eine Person aus Ihrem Zuständigkeitsbereich zu einer Veranstaltung anmelden:
Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das elektronische Anmeldeverfahren.
- Es ist je Behörde oder Institution eine einmalige Registrierung auf der Anmeldeplattform notwendig. Die Freischaltung und damit die Nutzung aller Funktionen der Anmeldeplattform erfolgt nach einer Berechtigungsprüfung durch die BABZ. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung können von bis zu fünf Personen aus Ihrer Behörde oder Institution Anmeldungen zu Veranstaltungen der BABZ vorgenommen und bestätigt werden. Eine Anleitung zum Registrierungsvorgang finden Sie auf der Anmeldeplattform.
- Prüfen Sie bitte, ob die Person die im Jahresprogramm der BABZ aufgeführten verbindlichen Voraussetzungen für die konkrete Veranstaltung erfüllt und sie dem dort genannten Teilnehmendenkreis angehört.
- Alle Pflichtfelder der Anmeldemaske müssen ausgefüllt werden.
- Bitte beachten Sie den Meldeschluss der Veranstaltung. Eine Anmeldung nach Meldeschluss kann nur in Ausnahmefällen erfolgen.
- Die Zusage für eine Teilnahme erfolgt durch gesonderte Information der BABZ in der Regel unmittelbar nach dem Meldeschluss. Die Anmeldung als solche stellt lediglich eine Interessenbekundung dar.