Rechtliche Grundlagen
Die Aufgaben der BABZ leiten sich aus dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG vom 02.04.2009) ab.
Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz im Wortlaut
Weitere Aufgaben der BABZ
Darüber hinaus wurden ihr weitere Aufgaben von den zuständigen Fachministerien übertragen:
- Aus- und Fortbildung für Führungskräfte und Lehrkräfte des Katastrophenschutzes und des mit Fragen der zivilen Verteidigung befassten Personals
- Auswertung von Großschadenslagen im In- und Ausland
- Auswertung nationaler und internationaler Analysen, Publikationen und Dokumentationen
- wissenschaftliche Betreuung von Forschungsvorhaben sowie deren Auswertung und Umsetzung
- Durchführung von Studien und Untersuchungen
- Vorbereitung, Leitung und Auswertung von Übungen
- Durchführung von Seminaren, Übungen und sonstigen Veranstaltungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit
- Mitwirkung an der konzeptionellen Arbeit der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden
- Mitarbeit in Bund-Länder-Ausschüssen und in EU-Gremien
- Übungen für den Führungsstab