Rechtliche Grundlagen

Die Aufgaben der BABZ leiten sich aus dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG vom 02.04.2009) ab.

Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz im Wortlaut

Weitere Aufgaben der BABZ

Darüber hinaus wurden ihr weitere Aufgaben von den zuständigen Fachministerien übertragen:

  • Aus- und Fortbildung für Führungskräfte und Lehrkräfte des Katastrophenschutzes und des mit Fragen der zivilen Verteidigung befassten Personals
  • Auswertung von Großschadenslagen im In- und Ausland
  • Auswertung nationaler und internationaler Analysen, Publikationen und Dokumentationen
  • wissenschaftliche Betreuung von Forschungsvorhaben sowie deren Auswertung und Umsetzung
  • Durchführung von Studien und Untersuchungen
  • Vorbereitung, Leitung und Auswertung von Übungen
  • Durchführung von Seminaren, Übungen und sonstigen Veranstaltungen zur zivil-militärischen Zusammenarbeit
  • Mitwirkung an der konzeptionellen Arbeit der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden
  • Mitarbeit in Bund-Länder-Ausschüssen und in EU-Gremien
  • Übungen für den Führungsstab

Übersicht