Dekontamination Geräte
In den Bereich der Geräte-Dekontamination fallen beispielsweise persönliche Ausrüstungsgegenstände (Schutzanzüge, Pressluftatmer, Masken, Messgeräte), Einsatztechnik (Stromerzeuger, Zelte, Schläuche und Armaturen) und Einsatzfahrzeuge. Auch die Dekontamination von Proben zählt zur Gerätedekontamination.
Generell ist zu beachten, dass einige chemische Substanzen in Materialien eindringen können und eine vollständige Dekontamination somit unmöglich wird. In solchen Fällen ist nur mit einer fachgerechten Entsorgung eine weitere Gefährdung von Menschen auszuschließen.
Im aktuellen Ausstattungskonzept, das zwischen Bund und Ländern im Jahr 2007 abgestimmt wurde, ist kein Fahrzeug oder Ausstattung des Bundes zur Geräte-Dekontamination vorgesehen.