Chlorkalklager Ruhmannsdorf

Hier ist das Chlorkalklager Ruhmannsdorf abgebildet.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betreibt in Ruhmannsdorf ein Chlorkalklager, das aufgrund der Gefahrstoffeinstufung und der Überschreitung der Mengenschwelle des Anhangs I der Störfallverordnung den erweiterten Pflichten unterliegt.

Chlorkalkbestand

Der Chlorkalkbestand dient dem Zivilschutz und wird ausschließlich für den Verteidigungsfall oder bei großflächigen Gefahrenlagen zu Dekontaminations- und Desinfektionszwecken aufbewahrt.

Im Chlorkalklager ist der Chlorkalk nur deponiert, eine Behandlung oder Verarbeitung wird nicht durchgeführt. In regelmäßigen Abständen findet eine Qualitätskontrolle statt. Unbrauchbar gewordenes Material wird ordnungsgemäß entsorgt.

Ziel des Betreibers war es, schon durch die Auswahl des Standorts auf eine Minimierung der Gefahren durch Störfälle hinzuwirken. Als Munitionslager der Bundeswehr konzipiert, ist die Anlage in Ruhmannsdorf besonders geeignet, einen Gefahrstoff wie Chlorkalk aufzunehmen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und vor Inbetriebnahme der Anlage wurden die folgenden zuständigen bayerischen Behörden beteiligt:

  • Bayerisches Staatsministerium des Innern
  • Staatliches Hochbauamt Landshut
  • Landratsamt Landshut
  • Gewerbeaufsichtsamt Landshut
  • Gemeinde Niederaichbach

Die Anzeige gemäß § 7(1) Störfall-Verordnung sowie der Sicherheitsbericht nach § 9 sind der zuständigen Behörde (Regierung von Niederbayern) vorgelegt worden. Die letzte Vor-Ort-Besichtigung war am 3. Juni 2024.

Sicherheitsgrundsätze des Betreibers – Auszug

Der sichere Anlagenbetrieb und die sichere Lagerung von Chlorkalk haben im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einen sehr hohen Stellenwert.

Diese Sicherheitsgrundsätze werden im Falle möglicher Gefährdungen innerhalb und außerhalb des Standortes allen finanziellen Interessen übergeordnet. Die auf den Betriebsbereich in Ruhmannsdorf zutreffenden Forderungen der Störfallverordnung sind im Rahmen des Sicherheitsmanagementsystems realisiert und in die Praxis umgesetzt.

Der Umgang mit gefährlichen Stoffen wird durch technische und organisatorische Maßnahmen so umsichtig gestaltet, dass Auswirkungen von eventuellen Störfällen für alle Beteiligten, für die Nachbarschaft und die Umwelt, so gering wie möglich gehalten werden.

Alle Anlagenteile des Betriebsbereiches werden entsprechend ihrer sicherheitstechnischen Bedeutsamkeit ordnungsgemäß betrieben, verwendet und gegen unbefugten Zugriff gesichert. Mögliche Gefahren durch Nachbaranlagen und Verkehrswege oder durch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben, Blitzschlag oder Waldbrand sind in die Störfallvorsorge mit einbezogen.

Die Zusammenarbeit mit den Anwohnern und Behörden, den Sicherheitskräften der Alarm- und Gefahrenabwehrplanung sowie der Gefahrenbekämpfung (beispielsweise durch die Feuerwehr) ist uns sehr wichtig; sie wird gepflegt und kooperativ gesucht.

Zusammen mit den Rettungskräften und der Feuerwehr finden regelmäßige Übungen statt. Der Betriebsbereich wird jährlich von den zuständigen Fachstellen begangen und überwacht. Es existieren Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, die mit den Behörden abgestimmt sind.

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