CBRN Schutz
CBRN Schutz
Auf Grundlage des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG §4, §13) arbeitet das Referat für Chemisch, Biologisch, Radiologisch und Nuklearen -Schutz (kurz: CBRN-Schutz) an der Neu- und Weiterentwicklung von Konzeptionen zum Schutz vor und zur Bekämpfung von CBRN-Gefahren
Dies umfasst eine enge Vernetzung und Einbindung der organisatorisch und einsatztaktisch betroffenen Behörden und Organisationen und die Stärkung ihrer Fähigkeiten durch:
- Festlegung, Entwicklung und Bewertung von CBRN-Szenarien
- Konzepterstellung
- Entwicklung, Prüfung und Umsetzung technischer Lösungen für Ausrüstung und Ausstattung der Einsatzkräfte sowie Verfahren zur Erkennung, Eindämmung und Bewältigung von CBRN-Schadensereignissen.
- Optimierung von Meldewegen, Kooperationen und Abläufen von Ersteinsatzkräften
- Festlegung und Erarbeitung von Lerninhalten für Ausbildung und praktische Übungen
- Mitwirkung bei nationalen und internationalen Netzwerken, Konferenzen und Projekten
- Durchführung von Forschungsprojekten und die Umsetzung der Erkenntnisse.
CBRN Schutz versus ABC Schutz
CBRN-Gefahren
Chemische, biologische, radiologische und nukleare Substanzen (kurz: CBRN-Substanzen) können vorsätzlich oder durch einen Unglücksfall, beispielsweise beim Transport, in die Umgebung gelangen und so zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden. Für die Wirkung auf Betroffene ist es dabei unerheblich, welcher Grund für das Freiwerden von CBRN-Substanzen verantwortlich ist.
Ereignisse wie Litvinenko, Köln-Chorweiler, Nawalny, Seveso, Basel und Fukushima stehen für eine Auswahl komplexer CBRN-Einsatzlagen der jüngeren Vergangenheit. Die Gemeinsamkeit zwischen diesen Einsatzlagen ist die absichtlich herbeigeführte oder unbeabsichtigt ereignete Freisetzung von Stoffen, von denen chemische, biologische, radiologische oder nukleare Gefährdungen für Einsatzkräfte und Unbeteiligte ausgingen.