Aussonderungsverfahren
Laut Ausstattungskonzept 2007 muss dieses Eigentum des Bundes entsprechend verwertet oder ausgesondert werden. Das Rundschreiben „Aussonderung und Verwertung von bundeseigenen Fahrzeugen, Ausstattung, Ausrüstung und Gerät" vom 07.04.2017 nennt die geltenden Vorgaben und enthält die folgenden Anlagen:
Anlage 1: Kontaktaufnahme zur Gutachtenerstellung durch die Generalzolldirektion
Anlage 2: Informationen zur Zoll-Auktion
Anlage 3: Informationen zur VEBEG GmbH
Ausgenommen hiervon sind die Fahrzeuge, die gemäß Rundschreiben vom 20.07.2010 unentgeltlich übernommen werden.