Aussonderungsverfahren

Überalterung, unrentable Reparaturen, der Ablauf technischer Eignung: Es gibt viele Gründe, warum Fahrzeuge, Ausrüstungen sowie Geräte des ergänzenden Katastrophenschutzes nicht mehr betrieben werden können.

Laut Ausstattungskonzept 2007 muss dieses Eigentum des Bundes entsprechend verwertet oder ausgesondert werden. Das Rundschreiben „Aussonderung und Verwertung von bundeseigenen Fahrzeugen, Ausstattung, Ausrüstung und Gerät" vom 07.04.2017 nennt die geltenden Vorgaben und enthält die folgenden Anlagen:

Anlage 1: Kontaktaufnahme zur Gutachtenerstellung durch die Generalzolldirektion

Anlage 2: Informationen zur Zoll-Auktion

Anlage 3: Informationen zur VEBEG GmbH

Instandsetzungstabelle

Ausgenommen hiervon sind die Fahrzeuge, die gemäß Rundschreiben vom 20.07.2010 unentgeltlich übernommen werden.