Formänderungsverfahren

Die vom Bund zur Verfügung gestellten Fahrzeuge werden seitens der Fahrzeugtechnik sowie der Fahrzeugausstattung als funktionale Einsatzfahrzeuge konzipiert und ausgestattet.

Werden Änderungen am Fahrzeug oder an der Ausstattung vorgenommen, so handelt es sich um eine Formänderung. Dies ist auch dann der Fall, wenn diese Änderungen erfolgen, um die Fahrzeuge in örtliche oder organisationseigene Strukturen einzubinden.
Aus diesem Grund muss das BBK einer Änderung im Vorhinein stets zustimmen. Mittels formlosen Formänderungsantrags kann die Zustimmung auf dem Dienstweg beantragt werden.

Welche Voraussetzungen bestehen für eine Zustimmung der beantragten Formänderung?  

  • keine Kosten und Folgekosten für den Bund
  • Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
  • ausgeführte Veränderungen ausschließlich nach den allgemein anerkannten „Regeln der Technik”
  • Rückbau der Veränderungen bleibt möglich