Halter

Zulassungsbescheingung Teil II blanko

Der Bund stellt den Bundesländern die Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, um den Katastrophenschutz der Länder für Zwecke des Zivilschutzes zu ergänzen.

Die Länder verteilen die Einsatzfahrzeuge bis auf die Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörden, sprich auf Ebene der Landkreise sowie kreisfreie Städte.

Dort werden die neu ausgelieferten Einsatzfahrzeuge auf den jeweiligen Kreis beziehungsweise die jeweilige Stadt zugelassen. Diese sind somit die Halter der Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Der Bund bleibt Eigentümer der Fahrzeuge.