Mittelbewirtschaftung

Mittelbewirtschaftung für die Einsatzfahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes

Titel 532 12 Ausgaben für Wartung und Instandsetzung

  • Im Rahmen der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel werden bis zum 15. Januar, 15. April sowie 15. Juli des Haushaltsjahres jeweils rund 25 % der Beträge zugewiesen, die, basierend auf der Anzahl der Bestandsfahrzeuge in den Ländern zum Jahresbeginn und der durchschnittlichen Ausgaben, die bundesweit für Wartung und Instandsetzung pro Einsatzfahrzeug im Vorjahr angefallen sind, ermittelt wurden.
  • Eine Meldung des voraussichtlichen Jahresbedarfs zum 15. Februar des Haushaltsjahres entfällt.
  • Die Länder teilen zum 15. September des Haushaltsjahres anhand der Meldung zum Mittelausgleich (Anlage 3 des Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Bundes für den Katastrophenschutz im Zivilschutz auf Standortebene - Haushaltsjahr 2021 (PDF, 303KB)) ihren Mehr- oder Minderbedarf mit.
  • Nach Prüfung der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln erfolgt daraufhin bis zum 15. Oktober des Haushaltsjahres die Schlusszuweisung. Somit erfolgen grundsätzlich vier Mittelzuweisungen pro Jahr.
  • Nur in dringenden, unaufschiebbaren Ausnahmefällen, die jenseits der Deckungsmöglichkeiten des betroffenen Landes sind, können darüber hinaus zwischenzeitlich benötigte Haushaltsmittel mit detaillierter Begründung auf dem Dienstweg beim BBK angefordert werden.
  • Die Zuweisung der Haushaltsmittel erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.

Titel 812 11 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen

  • Die Haushaltsmittel für dezentrale Ersatzbeschaffungen von Ausstattungsgegenständen der bundeseigenen Fahrzeuge des Katastrophenschutzes und der der Persönlichen CBRN-Schutzausrüstung (PSA) , sowie der dezentrale Ersatzbeschaffungen der erforderlichen Maskenbrillen sind die Haushaltsmittel bei Kapitel 06 28 Titel 812 11 veranschlagt.

Weitere Haushaltsmittel für diesen Zweck sind von den Ländern beim BBK anzufordern und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugewiesen.

  • Von einer Abschlagszahlung zu Beginn des Haushaltsjahres wird abgesehen. Jeglicher Bedarf an Haushaltsmitteln des Bundes für Ersatzbeschaffungen ist beim BBK anzufordern, nicht benötigte Mittel sind umgehend zurückzumelden.
  • Allen Mittelanforderungen ist eine detaillierte Darlegung der einzelnen Ersatzbeschaffungsmaßnahmen sowie eine kurze Begründung der Notwendigkeit nach Anlage 4 des Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Bundes für den Katastrophenschutz im Zivilschutz auf Standortebene - Haushaltsjahr 2021 (PDF, 303KB) hinzuzufügen.
  • Pauschale Mittelanforderungen sind nicht möglich.

Titel 811 11 Erwerb von Fahrzeugen

  • Abnahme-, Überführungs- und anfallende Reisekosten gehören zu den Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb von Fahrzeugen.
  • Hierfür benötigte Haushaltsmittel sind von den Ländern beim BBK anzufordern und werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zugewiesen.

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