Im Auftrag des Bundes führen die Länder den Katastrophenschutz durch. Gemäß Artikel 104 a GG trägt der Bund die Kosten, die den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden  durch das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG), die allgemeinen Verwaltungsvorschriften aufgrund dieses Gesetzes und durch Weisungen der zuständigen Bundesbehörden entstehen. Personelle und sächliche Verwaltungskosten werden nicht übernommen.

Einzelheiten zur Kostenregelung sind im jährlich aktuellen Bewirtschaftungsrundschreiben, sowie dem Buchungsplan für Kapitel 0628 des Bundeshaushalts enthalten. 

Bedarfsgerechte und titelbezogene Zuweisung von Haushaltsmitteln

Den Ländern werden für folgende Kostenbereiche bedarfsgerecht und titelbezogen Bundesmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen:

Fahrzeugunterhaltung/Verwaltung der Ausstattung

  • Wartung und Instandsetzung der Bundesausstattung (Kapitel 0628 Titel )
  • Ersatzbeschaffung von einzelnen Ausstattungsteilen (Kapitel 0628 Titel 812 11) und
  • Überführung neuer Fahrzeuge (Kapitel 0628 Titel 811 11)

Ergänzende Zivilschutzausbildung oberhalb der Standortebene

  • Schulische Ausbildung (Kapitel 0628 Titel 532 12)
  • Erweiterungen der Fahrerlaubnis (Kapitel 0628 Titel 532 12)
  • Schadensersatzleistung/Unfallversicherungsleistungen (Kapitel 0628 Titel 681 02).

Zuweisung von Haushaltsmitteln in Form von Pauschalen

Helfer- und fahrzeugbezogenen Kosten, die entsprechend § 13 ZSKG und §29 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 ZSKG pauschal erstattet werden (Titel 0628 532 12), umfassen folgende Bereiche:

  • Unterbringung der Einsatzfahrzeuge und der Persönlichen CBRN-Schutzausrüstung
  • Ärztliche Untersuchungen der Helferinnen und Helfer gemäß G 26 II und III
  • Jederzeitige Einsatzbereitschaft der Analytischen Task Force (ATF)

Die Auszahlung der Haushaltsmittel für diese Kostenbereiche erhalten die öffentlichen und privaten Trägerorganisationen als Pauschale (pro Fahrzeug) von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde (Kreis/kreisfreie Stadt) am Standort.

Rahmenverträge

Einleitungstext Rahmenverträge