Nutzung für organisationseigene Zwecke

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Die bundeseigenen Fahrzeuge des Katastrophenschutzes können gemäß der geltenden Vorschriften des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) auch für organisationseigene Zwecke eingesetzt werden.

Beispielsweise können sie im Rahmen von Hilfsgütertransporten verwendet werden.    

Der Einsatz der bundeseigenen Fahrzeuge im Ausland erfolgt aufgrund von landesinternen Regelungen. Für die Länder besteht eine vierteljährliche Berichtspflicht über die Verwendung der Bundesfahrzeuge.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verwendung der Bundesfahrzeuge erfüllt werden?

  • Die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges am Standort kann toleriert werden.
  • Die Einsatzbereitschaft ist nicht gefährdet.
  • Der Bund wird von Ansprüchen Dritter freigestellt.
  • Nach Abschluss der Maßnahme wird der vorherige Zustand der Ausstattung wieder hergestellt.
  • Für das Fahrzeug wird eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.