Förderbekanntmachungen
Hinweis
Forschungsprojekte werden grundsätzlich im Wettbewerb vergeben. In begründeten Fällen werden weitere Verfahren der Auftragsvergabe angewendet.
Zuwendungen nach § 44 in Verbindung mit § 23 BHO:
Aktuelle Bekanntmachungen auf der Basis des Zuwendungsrechts finden Sie in der nachstehenden Auflistung. Bitte klicken Sie auf das Thema des jeweiligen Vorhabens, um den Bekanntmachungstext und weitere Informationen einzusehen.
Aktive Bekanntmachungen
FAQ zu der Bekanntmachung Nr. 0021 Strategische Vorausschau für den Bevölkerungsschutz
Im Ausschreibungstext entsteht der Eindruck, dass der Fokus eher auf Speichermedien, insbesondere Mikrofilmen liegt. Wäre ein Vorhaben, das andere Verfahren zur Entwicklung von langfristig verwertbaren Datenformaten und eine Recherche zu weiteren Digitalierungsverfahren, im europäischen und internationalen Rahmen, im Sinne der Ausschreibung?
Selbstverständlich sind die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierungsmethoden integraler Bestandteil einer Sicherungsverfilmung von Archivalien und somit ein wichtiger Baustein in der Weiterentwicklung der Bundessicherungsverfilmung. Entscheidend für das zu fördernde Projekt wird weniger die Methodik der Digitalisierung sein, als die langfristige Speicherung bzw. Langzeitarchivierung der digitalisierten (oder eben analogen) Daten. Daher wäre ein alleiniger Fokus auf optische Bildgebungssysteme im Bereich der Digitalisierung einer Sicherungsverfilmung nicht ausreichend, um den künftigen Herausforderungen einer Bundessicherungsverfilmung adäquat zu begegnen.
FAQ zu der Bekanntmachung Nr. 0022 Bundessicherungsverfilmung - Herausforderungen und Lösungsansätze
Im Ausschreibungstext entsteht der Eindruck, dass der Fokus eher auf Speichermedien, insbesondere Mikrofilmen liegt. Wäre ein Vorhaben, das andere Verfahren zur Entwicklung von langfristig verwertbaren Datenformaten und eine Recherche zu weiteren Digitalierungsverfahren, im europäischen und internationalen Rahmen, im Sinne der Ausschreibung?
Selbstverständlich sind die Entwicklungen im Bereich der Digitalisierungsmethoden integraler Bestandteil einer Sicherungsverfilmung von Archivalien und somit ein wichtiger Baustein in der Weiterentwicklung der Bundessicherungsverfilmung. Entscheidend für das zu fördernde Projekt wird weniger die Methodik der Digitalisierung sein, als die langfristige Speicherung bzw. Langzeitarchivierung der digitalisierten (oder eben analogen) Daten. Daher wäre ein alleiniger Fokus auf optische Bildgebungssysteme im Bereich der Digitalisierung einer Sicherungsverfilmung nicht ausreichend, um den künftigen Herausforderungen einer Bundessicherungsverfilmung adäquat zu begegnen.
FAQ zu der Bekanntmachung Nr. 0023 Optimierter Patiententransport bei MANV-ZS
Ist es möglich Verwaltungspauschalen im Finanzierungsplan zu berücksichtgen?
In begründeten Ausnahmefällen, können bestimmte Forschungseinrichtungen eine angemessen Verwaltungspauschale auf ihre Personalkosten anrechnen. Die Begründung muss im Einzelfall vom BBK geprüft werden. Eine allgemeine Projektpauschale wie bei DFG und BMBF wird nicht berücksichtigt.
Handelt es sich bei dem „Demonstrator“ um ein Konzept(-design), welches theoretisch unter verschiedenen Gesichtspunkten geprüft werden kann oder wird hier bereits der Aufbau und die physische Testung eines physisch-materiellen Prototyps bzw. Modells gefordert?
Es wird der der Aufbau und die physische Testung eines physisch-materiellen Prototyps bzw. Modells erwartet.
FAQ zu der Bekanntmachung Nr. 0024 Schutzmaßnahmen für Patientengruppen im Gefahrenbereich von CBRN
Ist es möglich Verwaltungspauschalen im Finanzierungsplan zu berücksichtgen?
In begründeten Ausnahmefällen, können bestimmte Forschungseinrichtungen eine angemessen Verwaltungspauschale auf ihre Personalkosten anrechnen. Die Begründung muss im Einzelfall vom BBK geprüft werden. Eine allgemeine Projektpauschale wie bei DFG und BMBF wird nicht berücksichtigt.
FAQ zu der Bekanntmachung Nr. 0025 Themen des Bevölkerungsschutzes
Ist es möglich Verwaltungspauschalen im Finanzierungsplan zu berücksichtgen?
In begründeten Ausnahmefällen, können bestimmte Forschungseinrichtungen eine angemessen Verwaltungspauschale auf ihre Personalkosten anrechnen. Die Begründung muss im Einzelfall vom BBK geprüft werden. Eine allgemeine Projektpauschale wie bei DFG und BMBF wird nicht berücksichtigt.
Antragstellung
Die Vergabe von Zuwendungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einer ersten Verfahrensstufe wird unter den eingegangenen Projektskizzen eine Auswahlentscheidung getroffen und die bestbewertete Projektskizze zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen. In der zweiten Verfahrensstufe wird die ausgewählte Bewerberin bzw. der ausgewählte Bewerber aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vollantrag) einzureichen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Der Vollantrag besteht aus zwei Teilen, dem fachlichen Teil und dem administrativen Teil.
Bitte orientieren Sie sich für den fachlichen Teil an dem Teil B zur Vorlage der Projektskizze. Die Seitenbegrenzung ist hierfür aufgehoben. Für den administrativen Teil es Vollantrags sind die folgenden Formulare zu nutzen.