Schutzkommission
Gründung der Schutzkommission
Die Schutzkommission wurde im Jahr 1951 auf Anregung des Physikers Werner Heisenberg als Kommission der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft (heute Deutsche Forschungsgemeinschaft) mit der Aufgabe gegründet, „das Bundesministerium des Innern durch namhafte und unabhängige Wissenschaftler in allen Fragen zu beraten, die mit der Abwehr von Schäden durch atomare, biologische und chemische Angriffe zusammen hängen“.
An ihrer globalen Aufgabenstellung änderte sich über die Jahrzehnte hinweg nichts Grundlegendes. Allerdings verschoben sich immer wieder die Schwerpunkte ihrer eigenen Forschungs- und anhaltenden Beratungstätigkeit – dem Wandel der geopolitischen Bedrohungslage entsprechend – über die mehr als 60 Jahre der Tätigkeit der Schutzkommission.
Historie der Schutzkommission
In den ersten Jahrzehnten standen kriegerische Bedrohungsbilder im Vordergrund, die sich aus der globalen sicherheitspolitischen Lage und der Konfrontation von Ost und West ergaben und auch massive Einsätze von Kernwaffen als denkbar erscheinen ließen.
Angesichts dieser Lage stellte die Schutzkommission in ihrer Denkschrift aus dem Jahre 1961 mit Sorge fest, dass insbesondere beim Einsatz von Atomwaffen auch ein Teilschutz der Bevölkerung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erreichen wäre.
In Konsequenz forderte sie politische Entscheidungen ein, insbesondere im Hinblick auf bautechnische Schutzmaßnahmen, auf Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, zum Aufbau eines robusten Warnsystems, zur Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung, zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung, zur Bevorratung von Medikamenten und zur Bereitstellung von Krankenhauskapazitäten.
In den Jahrzehnten danach verschob sich die öffentliche Wahrnehmung dieser Bedrohungssituation trotz der ungebremsten massiven Aufrüstung in beiden Machtblöcke merklich – mit deutlichen Auswirkungen auf die Bereitschaft der Gesellschaft, für den Schutz ihrer Bevölkerung dauerhaft entsprechende Vorhaltungen zu finanzieren.
Dies hatte gravierende, existenzbedrohende Auswirkungen auf die Arbeit der Schutzkommission. Zwar wurde in den 1970er und zu Beginn der 1980er Jahre mit dem zunehmenden Ausbau der Kernenergie und der chemischen Industrie und – verursacht durch einzelne industriellen Unfälle wie zum Beispiel in Seveso – die öffentliche Aufmerksamkeit auf mögliche Risiken der Großindustrie gelenkt, ohne dass jedoch diese als wirklich bedrohliche Risiken für die Bevölkerung in Deutschland eingestuft wurden.
Dies änderte sich freilich schlagartig mit dem Reaktorunfall in Tschernobyl und seinen großräumigen Auswirkungen in ganz Europa. Die Folgen des Reaktorunfalls führten sehr schnell zu einer Neubewertung der Risikoeinschätzung von Großtechnologien und in weiten Teilen der Bevölkerung zu einer Erschütterung der bis zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Vertrauensbasis.
Für die Arbeit der Schutzkommission war diese Zeit verbunden mit vielfältigen Beratungen im Zusammenhang mit der Neuorganisation von technischen Einrichtungen und Organisationsformen zur Bewältigung von großräumigen Schadenslagen.
Der Zusammenbruch des Ostblocks und die damit verbundenen grundlegenden Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage führte schließlich ab 1989 zu weitreichenden staatlichen Entscheidungen, insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Maßnahmen und Vorhaltungen zur militärischen Verteidigung und – besonders tief einschneidend – des Zivilschutzes.
Im Rahmen dieser Neuordnung des Zivilschutzes unterstützte die Schutzkommission das Bundesministerium des Innern durch beratende und warnende Voten vielfältiger Art. So erstellte sie im Jahr 1996 mit ihrem ersten „Gefahrenbericht“ eine umfassende Gefahrenanalyse, die auch Grundlage für die Forschungsplanung des Bundes im Bereich des Zivilschutzes wurde.
Das von der Schutzkommission stets vertretene Grundprinzip, dem zu Folge Schutz- und Vorsorgemaßnahmen in Ausnahmensituationen auf Ressourcen und Strukturen aufbauen müssen, die auch in „normalen“ Zeiten genutzt und durch ständigen Einsatz erprobt werden, bewahrheitete sich über die Jahrzehnte hinweg.
Weitere Erkenntnisse
Auch die Erkenntnisse vom 11. September 2001 änderten daran grundsätzlich nichts. Inzwischen veränderte sich die Welt aber insofern, als nach weiteren Ereignissen dieser Art in Madrid und London durch den Terrorismus mit all seinen Ausprägungen jetzt Gefahren auch in Europa denkbar wurden, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären.
Die Schutzkommission arbeitete die gewonnenen Erkenntnisse solcher Ereignisse unter fachlichen Gesichtspunkten multidisziplinär auf und bewertete sie aus dem Blickwinkel der Wissenschaft. Im Jahr 2001 erarbeitete sie ihren „Zweiten Gefahrenbericht“ mit sechs Schwerpunkten.
Auch gab sie Empfehlungen zur Planung und Durchführung neuer Forschung ab und unterstützte damit das 2004 errichtete Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in seiner Aufgabenerfüllung.
Außerdem nahm sie in zunehmendem Maße auch zu aktuellen Einzelthemen Stellung, wie beispielsweise zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in einem veränderten Gesundheitssystem und angesichts neuartiger Seuchenbedrohungen.
Auflösung der Schutzkommission durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat
Heute ist die Themenvielfalt im Bevölkerungsschutz jedoch derart angewachsen, dass sie durch ein solches Gremium mit fester Besetzung kaum noch angemessen abgedeckt werden kann. Zugunsten kleinerer, flexiblerer Beratungsmöglichkeiten wurde die Schutzkommission daher am 20. April 2015 vom Bundesministerium des Innern aufgelöst.