Nationale Kontaktstelle

Wir

  • bearbeiten mehr als 50 nationale und internationale Informations- und Warnverfahren, z. B. im Rahmen des IAEA / USIE- oder IGV-Verfahrens
  • sind die autorisierte Stelle für die Aktivierung von Fernerkundungsprodukten
  • sind zentraler Ansprechpartner der Bundesrepublik Deutschland für internationale Hilfeleistungsersuchen unter anderem im Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union

Wer legt die Verfahren fest und wie viele gibt es?

Das Vorgehen für die einzelnen Verfahren wird durch die jeweils zuständige Behörde (zum Beispiel BMG oder BMU) festgelegt. Derzeit bearbeitet das GMLZ knapp 50 verschiedene Fachverfahren aus unterschiedlichen Bereichen, wie Gesundheitssicherstellung und Strahlenschutz. Gemeinsamer Tenor bei all diesen ist der Schutz der Bevölkerung.

Was bedeutet IGV?

IGV steht für die Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. Darin werden Ereignisse (zum Beispiel übertragbare Krankheiten wie COVID-19), die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen können, gemeldet. Die zugehörige deutsche nationale Kontaktstelle ist das GMLZ. Es fungiert als zentrale Anlaufstelle und leitet relevante Informationen der WHO und Drittstaaten an die jeweiligen Behörden weiter und umgekehrt.

Was bedeutet IAEO und USIE?

Die Abkürzung IAEA steht für die Internationale Atomenergie-Organisation. In einem festgelegten Verfahren werden besondere Vorkommnisse aus dem Geltungsbereich der Strahlenschutzverordnung sowie der Röntgenverordnung gemeldet, durch das GMLZ gesichtet und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die geschützte Plattform der Vereinten Nationen zur Informationsübermittlung heißt USIE (Unified System for Information Exchange in Incidents and Emergencies).

Was ist das EU-Katastrophenschutzverfahren?

Das Verfahren wurde 2001 durch die Europäische Kommission etabliert. Es soll unter anderem die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten und teilnehmenden Staaten im Katastrophenschutz stärken. Ein Staat kann hierüber Unterstützung anfordern, wenn die Bewältigung einer Schadenslage dessen eigene Kapazitäten überfordert. Die Europäische Kommission unterstützt dabei finanziell und koordinierend. Ansprechpartner für Deutschland ist das GMLZ.

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