Der Betreuungsdienst des Bundes
Quelle:
Thiem/THW
Unter Betreuung versteht man die Unterbringung, sowie die soziale und psychosoziale Versorgung von betroffenen, aber unverletzten Personen, die aufgrund von Kriegseinwirkungen wohnungslos geworden sind.
Teilfähigkeiten der Betreuung sind insbesondere
- das Einrichten und der Betrieb von Notunterkünften
- das Einrichten und der Betrieb von Verpflegungsstellen
- die soziale Grundbetreuung und Vermittlung in weiterführende administrative und psychosoziale Notfallversorgung
- die Begleitung besonders hilfsbedürftiger Personen
- die Registrierung von Personen, Dokumentation und Suchdienstanforderungen.