Der Betreuungsdienst des Bundes
Unter Betreuung versteht man die Unterbringung, sowie die soziale und psychosoziale Versorgung von betroffenen, aber unverletzten Personen, die aufgrund von Kriegseinwirkungen wohnungslos geworden sind.
Teilfähigkeiten der Betreuung sind insbesondere
- das Einrichten und der Betrieb von Notunterkünften
- das Einrichten und der Betrieb von Verpflegungsstellen
- die soziale Grundbetreuung und Vermittlung in weiterführende administrative und psychosoziale Notfallversorgung
- die Begleitung besonders hilfsbedürftiger Personen
- die Registrierung von Personen, Dokumentation und Suchdienstanforderungen.