Mitwirkung und Ausbildung

MItwirkung in einer MTF

Mitwirkung in einer MTF

Jede Bürgerin / jeder Bürger kann als ehrenamtliche Helferin / Helfer (Mitglieder) in einer in den jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetzen mitwirkenden Organisation oder Feuerwehr in einer MTF mitwirken.

Alle Medizinerinnen und Mediziner können ebenfalls in einer MTF mitwirken.

Interessierte Personen können sich bei den ortsansässigen Hilfsorganisationen bzw. Feuerwehren über eine Mitwirkung informieren. Ggf. kann auch die untere Katastrophenschutzbehörde (Behörden der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise) Auskunft erteilen.

 

Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung des Bundes

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie Medizinerinnen und Mediziner, die in einer MTF mitwirken, müssen zur Ausübung bestimmter Funktionen erforderliche Qualifikationen, Ausbildungen bzw. Fortbildungen absolvieren.

Einzelheiten zu erforderlichen Qualifikationen, Ausbildungen bzw. Fortbildung zur Ausübungen verschiedener Funktionen in der MTF sowie die entsprechende Finanzierung (Höhe und Umfang - Teilfinanziert bzw. Vollfinanzierung) der erforderlichen Qualifikationen, Ausbildungen bzw. Fortbildungen im Rahmen der ergänzenden zivilschutzbezogenen Ausbildung des Bundes sind im Ausbildungskonzept des Bundes geregelt.

Ausbildungskonzept des Bundes