Multilaterales Engagement

Europaflagge

Die politische Mitgestaltung auf multilateraler Ebene bildet einen Schwerpunkt der internationalen Arbeit des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Als Fachbehörde für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Deutschland arbeiten wir mit verschiedenen internationalen Organisationen an Fragen des Bevölkerungsschutzes. Dazu gehören unter anderem die Europäische Union (kurz: EU), die Nordatlantische Vertragsorganisation (kurz: NATO), die Vereinten Nationen (kurz: UN) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (kurz: OECD).

Zusammenarbeit im Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union

Seit 2001 koordiniert und ergänzt die Europäische Kommission im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union (auf Englisch: EU Civil Protection Mechanism, kurz: UCPM) die Maßnahmen der teilnehmenden Staaten in diesem Bereich. Ziel ist es, die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Katastrophen innerhalb und außerhalb der EU zu unterstützen und eine gemeinsame Kultur der Katastrophenprävention und -vorsorge zu fördern. Wenn beispielsweise ein Ereignis die Bewältigungskapazitäten eines Landes in Europa und darüber hinaus übersteigt, kann es über das Verfahren um Unterstützung bitten. In Deutschland ist in diesen Fällen das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (kurz: GMLZ) von Bund und Ländern im BBK der zentrale Ansprechpartner für ein- und ausgehende internationale Hilfeleistungsersuchen dieser Art.

Auf EU-Ebene ist das Katastrophenschutzverfahren bei der Generaldirektion für Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz (kurz: DG ECHO) angesiedelt und wird operativ durch das Europäische Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, kurz: ERCC) gesteuert. Die rechtliche Grundlage bilden der Beschluss Nummer 1313/2013/EU und seine Fortschreibungen.

Weiterführende Links

700

Insgesamt 700 Mal wurde das EU-Katastrophenschutzverfahren seit seiner Einführung 2001 aktiviert (Stand 09/2023). Neben den EU-Mitgliedstaaten können sich auch Drittstaaten an dem Verfahren beteiligen.

300

Deutschland trägt mit mehr als 300 aktiven Expertinnen und Experten zum Katastrophenschutzverfahren der EU bei. Diese halten sich für potentielle Auslandseinsätze im Rahmen des Verfahrens bereit.

Gremienarbeit in der EU

Das BBK wirkt gezielt an der Umsetzung und Fortschreibung des UCPM mit. So sind wir zum Beispiel einer der deutschen Akteure im Ausschuss für Katastrophenschutz (Civil Protection Committee), in dem die EU-Kommission und die teilnehmenden Staaten die Umsetzung des Unionsverfahrens koordinieren.

Zur Vertiefung von Fachthemen hat der Ausschuss Arbeitsgruppen gebildet. Unsere Expertinnen und Experten wirken in Gruppen mit, die Aufgabenbereiche des BBK behandeln, unter anderem zu den Themen Aus- und Fortbildung, Warnung der Bevölkerung oder Prävention und Vorsorge.

Dabei stimmen wir uns eng mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Technischen Hilfswerk (kurz: THW) als operativem Akteur ab. Auch die Bundesländer und weitere fachlich betroffene Ressorts sind ebenfalls in die Abstimmungsprozessen eingebunden.

Weitere Tätigkeiten im EU-Bereich

Neben der Gremienarbeit engagiert sich das BBK auf vielfältige Weise bei der Umsetzung des Unionsverfahrens. Zum Beispiel berichten wir der EU regelmäßig zu Risiken und Risikomanagementfähigkeiten aus unserer nationalen Perspektive.

Wir bieten zudem Qualifikationskurse für EU-Expertinnen und -Experten wie den „Team Leadership Course“ oder den „Safety and Security Course“ an, setzen Projekte aus EU-Mitteln um oder nehmen an internationalen Beratungseinsätzen, beispielsweise den "peer reviews", teil.

Für die interessierte Fachöffentlichkeit bietet das Referat für Internationale Angelegenheiten über die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (kurz: BABZ) regelmäßig Seminare zur Einführung in die Funktionsweisen des Unionsverfahrens an.

Auch außerhalb des Unionsverfahrens bearbeitet das BBK Fachthemen auf EU-Ebene, zum Beispiel den Schutz Kritischer Infrastrukturen.

Mitwirkung bei NATO, UN und OECD

Das BBK wirkt mit seiner Expertise an der Grundlagenarbeit der Nordatlantischen Vertragsorganisation (kurz: NATO) mit. Durch die Ständige Vertretung des BMI beim NATO-Hauptquartier in Brüssel besteht eine enge Anbindung an örtliche Strukturen und Prozesse.

Wir berücksichtigen die Vorgaben der NATO Baseline Requirements in der Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung und beteiligen uns in Abstimmung mit dem BMI an der Vorbereitung von Gremiensitzungen wie dem Resilience Committee (kurz: RC).

Bei internationalen NATO-Übungen und Maßnahmen im NATO Defence Planning Process (kurz: NDPP) ist das BBK fester Bestandteil. Außerdem verfolgt das BBK die Geschehnisse innerhalb der UN und OECD und stellt hier wichtige Verbindungen her.

Die nationale Kontaktstelle für das Sendai Rahmenwerk ist ebenfalls beim BBK angesiedelt.

Meldungen zum Thema

Referat L.I.2
EU-Kompetenzstelle, Internationale Zusammenarbeit

📧 internationales@bbk.bund.de

Wir freuen uns auf Ihre Fragen zu den internationalen Angelegenheiten des BBK.