Die BNetzA, der Haupt­übungs­partner des BBK in der LÜKEX 18

Nummer: 8 Dr. Ger­rit Volk, Re­fe­rat­s­lei­ter Zu­gang zu Gas­ver­tei­ler­net­zen, Tech­ni­sche Grund­satz­fra­gen, Ver­sor­gungs­qua­li­tät

Die Bundesnetzagentur hat an der Vorbereitung der LÜKEX 18 intensiv mitgewirkt, weil sie im Szenario des Gasmangellage und als übende Institution einen der wichtigsten Parts einnimmt. Die Fragen für die Interview-Serie beantwortet Dr. Gerrit Volk, Referatsleiter Zugang zu Gasverteilernetzen, Technische Grundsatzfragen, Versorgungsqualität

Welche Aufgaben wird Ihr Haus im LÜKEX 2018-Szenario übernehmen?

Im „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind Maßnahmen beschrieben, wenn es zu einer Störung der Erdgas-Versorgung kommt. Sobald sich eine solche Situation abzeichnet, wird das im Notfallplan Gas festgelegte „Nationale Krisenteam“ einberufen, an dessen Sitzungen Vertreterinnen und Vertreter der Länder, des Bundes und der Gaswirtschaft (je nach Bedarf Fernleitungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Fachverbände) teilnehmen. Eine Aufgabe der Bundesnetzagentur in der Übung wird es sein, in diesem Krisenteam zu agieren.

Ebenfalls im Notfallplan Gas sind drei Krisenstufen festgehalten, die je nach Bewertung der Situation festgestellt werden und unterschiedliche Folgemaßnahmen nach sich ziehen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Im Laufe der Übung wird die Feststellung der Notfallstufe durch Verordnung der Bundesregierung erfolgen, durch die die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler aktiv wird.

Das Hauptübungsinteresse der Bundesnetzagentur liegt in der Ausübung der Rolle als Bundeslastverteiler Gas gemäß § 4 Abs. 3 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) ab der Notfallstufe (sog. „EnSiG-Fall“) und dem Austausch mit den anderen Übungsbeteiligten. Ab diesem Zeitpunkt kann die Bundesnetzagentur per Verfügungen Maßnahmen, wie z. B. Lastreduzierungen, sowie auch Abschaltungen, durchsetzen, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern und damit auch die Auswirkungen einer Gasmangellage auf die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Die LÜKEX ermöglicht damit eine Überprüfung der vorgesehenen Maßnahmen, Notfallpläne sowie Kommunikations- und Krisenmanagementstrukturen in einer bislang nicht geübten Dimension.

Wie genau sah Ihre Beteiligung in der Übungsvorbereitung aus?

Die Kolleginnen und Kollegen der Bundesnetzagentur haben sich sowohl fachlich wie organisatorisch in den Planungs- und Vorbereitungsprozess intensiv, insbesondere in der Szenario- und Drehbucharbeit sowie der Vorbereitung der fachlichen Thementage eingebracht. Darüber hinaus waren wir als ständige Mitglieder in der Projektgruppe LÜKEX BUND vertreten und haben ebenfalls die Vorbereitung des parallel zur Übung stattfindenden Begleitforums fachlich unterstützt.


Welche Ziele verfolgen Sie mit der Teilnahme an der LÜKEX und welche Ergebnisse versprechen Sie sich?

Da die Krisenkommunikation in einer Krise von zentraler Bedeutung ist, möchten wir ebenfalls die erforderlichen Kommunikations-, Abstimmungs- und Entscheidungswege zwischen der BNetzA, den Fernleitungsnetzbetreibern, den Bundesländern sowie dem Bundeswirtschaftsministerium überprüfen. Ein Aspekt dabei ist auch die Etablierung einheitlicher Vorgehensweisen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit im Krisenfall.

Mit der LÜKEX leistet der Bund einen wichtigen Beitrag zur nationalen Krisenvorsorge und zur Sensibilisierung gegenüber außergewöhnlichen Krisen- und Bedrohungslagen. LÜKEX-Übungen tragen dazu bei, dass sich Bund, Länder sowie Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) besser auf derartige Situationen vorbereiten und bestehende Pläne sowie Bewältigungskonzepte auf die Probe stellen können. Ziel jeder LÜKEX ist es, die Krisenmanagement-Fähigkeiten der beteiligten Akteure zu üben und weiterzuentwickeln, aber auch ein breites und gut verbundenes Netzwerk zwischen allen Beteiligten aufzubauen.