Neuerungen der EGRED 2

Neuerungen der Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (kurz: EGRED 2)

Die Neuerungen ergeben sich aus den zunehmend komplexen rechtlichen, technischen und einsatzspezifischen Rahmenbedingungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Berücksichtigung des weiterentwickelten EU-Drohnenrechts: Auch wenn die BOS formal nicht an das EU-Drohnenrecht gebunden sind, sind die damit verfolgten Sicherheitsziele angemessen zu berücksichtigen. Den BOS wird deshalb empfohlen, die Regelungen des EU-Rechts zu kennen, anzuwenden und nur im Interesse des Einsatzerfolges ausnahmsweise (unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit) hiervon abzuweichen.
  • Zugrundelegung neuer Verfahren für die Risikobewertung: Zu den neuen Rahmenbedingungen des EU-Rechts gehören insbesondere die „Kategorisierung“ des Drohnenbetriebs sowie die Risikobewertung mit Hilfe der SORA-Methode. Die EGRED übertragen das auf die Besonderheiten der BOS-Einsätze.
  • Besondere Anforderungen an die Ausbildung: Aufgrund des erhöhten Risikos bei BOS-Drohneneinsätzen wird den BOS empfohlen, eine spezifische Ausbildung ihrer „Drohnensteuerer“ sicherzustellen beziehungsweise zu organisieren. Hierzu ist ein entsprechendes Ausbildungskonzept in der EGRED 2 enthalten.
  • Absprachen beim gleichzeitigen Einsatz vom Rettungs- und Polizeihubschraubern: Zur Koordinierung am Einsatzort sind vorbereitende Absprachen mit den Leitstellen oder anderen beteiligten Dienststellen zu treffen. Aktualisierte Hinweise sind der EGRED 2 zu entnehmen.

Die Beteiligten des Überarbeitungsprozesses

Die EGRED 2 stellen einen wichtigen Meilenstein für den sicheren und effektiven Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz dar. Sie tragen vor allem dazu bei, die Sicherheit der Einsatzkräfte und der Bevölkerung zu erhöhen.

Die vollständige Überarbeitung der Empfehlungen gelang dank der Expertise und des freiwilligen Engagements aller beteiligten Akteure.

Neben dem BBK als fachlich koordinierende Stelle waren folgende nicht polizeiliche Behörden und Organisationen an dem Überarbeitungsprozess beteiligt:

  • Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (kurz: ASB)
  • Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: AGBF)
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (kurz: THW).
  • Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (kurz: DGzRS)
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (kurz: DLRG)
  • Deutscher Feuerwehrverband e. V. (kurz: DFV)
  • Deutsches Rotes Kreuz e. V. (kurz: DRK)
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (kurz: JUH)
  • Malteser Hilfsdienst e. V. (kurz: MHD)
  • Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (kurz: vfdb)

Darüber haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (kurz: BMDV), das Luftfahrt-Bundesamt (kurz: LBA), die Deutsche Flugsicherung (kurz: DFS), diverse weitere Luftfahrtbehörden des Bundes und der Länder, verschiedene Polizeien der Länder, die Bundespolizei sowie Luftrettungsorganisationen wie ADAC und DRF im Rahmen umfangreicher Abstimmungs- und Stellungnahmeverfahren mitgewirkt.

Diese Zusammenarbeit hat einen fachübergreifenden Dialog gefördert, der für das Verständnis und die effektive Implementierung der EGRED unerlässlich ist.

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung (kurz: AFKzV) des Arbeitskreises V der Innenministerkonferenz hat den Feuerwehren die Anwendung der EGRED 2 – wie auch schon die EGRED 1 – für den Katastrophenschutz empfohlen.

Die EGRED 2 sind so konzipiert, dass eine unmittelbare Anwendung möglich ist. Bei der Umsetzung in eine konkrete Dienstvorschrift kann es notwendig sein, einzelne organisationsspezifische Ergänzungen oder Anpassungen vorzunehmen.

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