Für den Begriff Drohnen haben wir uns im Bevölkerungsschutz für den fliegenden Teil eines unbemannten Luftfahrtsystems entschieden.

Drohnen stehen bereits vielen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zur Führungsunterstützung zur Verfügung.

Auch im Bevölkerungsschutz gewinnen sie zunehmend an Bedeutung. Sie bieten erhebliche Vorteile in der Lageerkundung und bei der Erstellung von Lagebildern.

Drohnen als vielseitiges Einsatzmittel im Bevölkerungsschutz

Ein genaues Lagebild, auch in komplexen oder großflächigen Lagen?

Durch die Anwendung von Drohnen wird dies möglich. Drohnen sind schnell in den Einsatz gebracht und verfügbar, um je nach Lage präzise und gut verwertbare Daten zu liefern.

Im Bevölkerungsschutz bieten Drohnen ein breites Anwendungsfeld. Die aktuell häufigsten Einsatzzwecke sind:

  • Lageerkundung und Lagedarstellung,
  • Personensuche.

Weitere Anwendungsmöglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Detektion von Glutnestern bei der Brandbekämpfung,
  • Detektion von Gefahrstoffen und Strahlenquellen,
  • Transport von Rettungsmitteln.

Drohnen sind noch kein Standardeinsatzmittel in Deutschland. Die Entwicklung deutet aber stark darauf hin, dass Drohnen in einem überschaubaren Zeitraum zum Standardeinsatzmittel werden könnten, da sie im Katastrophenschutz immer häufiger Verwendung finden.

Sichere Drohneneinsätze im Bevölkerungsschutz

Der Einsatz von Drohnen in Gefahrenlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden, besonders in stark besiedelten Gebieten. Das BBK hat daher als koordinierende Stelle in enger Abstimmung mit Fachleuten aus den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und den Ländern sowie der Luftfahrt „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ - kurz EGRED - erstmalig 2019 erarbeitet und herausgegeben.

Die EGRED wurden überarbeitet und liegen seit Dezember 2023 als Neuauflage EGRED 2 vor.

Unsere Neuauflage: EGRED 2

Die Neuauflage der Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz (kurz: EGRED 2) ist erschienen.
Drohnen sind im Bevölkerungsschutz zunehmend etablierte Einsatzmittel vor allem zur Führungsunterstützung.

Die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ sind eine unverzichtbare Grundlage für einen sicheren und effektiven Drohnenbetrieb durch oder im Auftrag von nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS) im Bevölkerungsschutz.

Zahlen und Fakten aus der Online-Befragung 2021
Drohnen im Bevölkerungsschutz

80%

der Umfrageteilnehmenden gaben an, dass sich die Empfehlungen vollkommen oder teilweise bewährt haben.

96%

der Umfrageteilnehmenden haben positive Erwartungen und Perspektiven für die Zukunft von Drohnen im Bevölkerungsschutz.

72%

der Umfrageteilnehmenden wünschen sich ein flächendeckendes Ausbildungssystem.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten im Rahmen einer bundesweiten Koordinierung folgende Dienstleistungen an:

  • Begleitung von Gesetzgebungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene
  • Zusammenarbeit mit polizeilichen Stellen
  • Fachliche Beratung von Bund und Ländern sowie Anwendern der nicht-polizeilichen BOS
  • Kooperation mit in- und ausländischen Partnern aus Verwaltung, Politik, Forschung und Entwicklung
  • Durchführung von Veranstaltungen und Fachtagungen (AERO)
  • Erstellung von Sachstandsberichten (Ergebnisberichte, Online-Befragungen)
  • Interessenvertretung gegenüber Behörden, die für Luftfahrt zuständig sind (LBA, BMDV, EASA)
  • Erarbeitung und Fortentwicklung gemeinsamer und organisationsübergreifender Leitlinien und Handlungsempfehlungen (EGRED)

Drohnen im Bevölkerungsschutz

📧 drohnen@bbk.bund.de

Bei Fragen zu Drohnen im Bevölkerungsschutz wenden Sie sich gerne an uns.