Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
Aufgaben des BBK
Im Zivilschutz hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katatsrophenhilfe (kurz: BBK) unter anderem die Aufgabe, den Sanitätsdienst der Bundeswehr zu unterstützen. Das bedeutet, dass zivile Akteure und Strukturen des Gesundheitswesens im Ernstfall ihren Beitrag bei der medizinischen Versorgung von verletzten oder erkrankten Soldatinnen und Soldaten leisten.
Die Aufgabe umfasst sowohl Unterstützungsleistungen im präklinischen als auch im klinischen Bereich:
- zum Beispiel Transportleistungen im präklinischen Bereich
- zum Beispiel medizinische Behandlung im Krankenhaus oder in Einrichtungen der Rehabilitation klinischen Bereich
Konzeption Zivile Verteidigung
Die Konzeption Zivile Verteidigung (kurz: KZV) bildet das zivile Gegenstück zur Konzeption der Bundeswehr (kurz: KdB) auf Basis des „Weißbuchs 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“.
Bereits zur Umsetzung der KZV in Rahmen- und Fähigkeitskonzepte ist eine Abstimmung zwischen zivilen und militärischen Akteuren im Gesundheitswesen zwingend notwendig. Auf der operativen und taktischen Ebene wird dazu mit den Verantwortlichen der zuständigen Kommandobehörden der Bundeswehr, zivilen Behörden, Hilfsorganisationen und anderen Organisationen zusammengearbeitet.
Unterstützung der Zivilstrukturen
Darüber hinaus sieht die Zivil-Militärische Zusammenarbeit auch eine Unterstützung der Zivilstrukturen, unter anderem des Gesundheitswesens, in nationalen Schadenslagen oder Katastrophen vor. Dazu hat die Bundeswehr Verbindungskommandos auf Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und Bezirke sowie bei den Landesregierungen der Bundesländer eingerichtet.
Umfangreiche Unterstützungsleistungen erfolgten zum Beispiel im Rahmen des Elbehochwassers 2002, bei den Flutereignissen im Sommer 2021 oder auch in der Coronalage, hier zum Beispiel durch personelle Verstärkung in Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, Seniorenheimen oder Impfzentren.