Host Nation Support in Deutschland
Host Nation Support in Deutschland
In Deutschland umfasst dies alle zivilen und militärischen Unterstützungsleistungen, die Deutschland als Aufnahmestaat(Englisch: Host Nation) in Frieden, Krise und Krieg für verbündete Streitkräfte und Organisationen der NATO/EU erbringt, die sich auf deutschem Hoheitsgebiet oder im Transit durch Deutschland befinden.
Das geht beispielsweise von der Planung und Genehmigung von Durchfahrten über deutsche Straßen oder Gewässer bis hin zum Bereitstellen von Unterkünften oder Betankungsmöglichkeiten an Bundeswehr-Standorten. Grundsätzlich kann jede ausländische Streitkraft, die nach Deutschland kommen möchte, Host Nation Support beantragen.
Nur nach Genehmigung
Wann immer sich eine fremde Streitkraft durch Deutschland bewegen will, braucht sie eine Genehmigung. Diese wird über das Bundesministerium der Verteidigung erteilt.
Dort werden Anträge auf Ein- und Durchreise fremder Streitkräfte geprüft und genehmigt. Dabei müssen auch die Inhalte der Transporte angezeigt werden, sofern es sich um Gefahrengüter oder gefährliche Stoffe handelt.
Wenn Unterstützung gefragt ist, beauftragt das Bundesministerium der Verteidigung das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr (kurz: TerrFüKdoBw) welches mit dem Sachgebiet Host Nation Support die angefragten Leistungen über die Landeskommandos koordiniert. Grundsätzlich ist Host Nation Support eine „Kann-Leistung“, es besteht also kein Anspruch darauf.
Host Nation Support im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens
Innerhalb des europäischen Katastrophenschutzes wird unter Host Nation Support die Unterstützung durch Gastnationen im Falle von bilateraler Hilfe bei der Vorbereitung auf oder der Bewältigung von Katastrophen verstanden.
Die EU Host Nation Guidelines sind hierbei nicht-verpflichtende Empfehlungen für die vorzeitige Planung und Vorbereitung, für die Krisenbewältigung und Koordinierung vor Ort, für Transport und Logistik, sowie für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten. Ziel ist es, dass internationale Hilfe möglichst effektiv und effizient von den hilfesuchenden Staaten aufgenommen werden kann.
Rolle des BBK
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhile (kurz: BBK) steht bei allen den Bevölkerungsschutz betreffenden Aspekten im Rahmen von Host Nation Support Leistungen im Frieden den jeweiligen Akteuren beratend zur Seite.
Im Rahmen der zivilen Verteidigung im Spannungs- und Verteidigungsfall werden die Aufgaben des BBK bei der Unterstützung der Streitkräfte durch die Konzeption Zivile Verteidigung (kurz: KZV) und die Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (kurz: RRGV) vorgegeben.