Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (kurz: ZMZ) im nationalen Bereich hat vielfältige Facetten – von der Amtshilfe der Bundeswehr im Rahmen von Hilfeleistungseinsätzen bei Katastrophen oder Unglücksfällen bis hin zur Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Dienststellen im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung.

Rolle und Auftrag des BBK

Im Frieden fördert, intensiviert und koordiniert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) im Rahmen seiner Beratungs- und Unterstützungsfunktionen die nationalen und internationalen Netzwerke der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit auf allen staatlichen Ebenen sowie mit den zivilen Hilfsorganisationen und den Betreibern Kritischer Infrastrukturen.

In der Landes- und Bündnisverteidigung ergibt sich der Auftrag des BBK aus den Aufgaben der zivilen Verteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung.

ZMZ-Aufgabenfelder

Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit umfasst alle Planungen, Vereinbarungen, Maßnahmen, Kräfte und Mittel, welche die Beziehungen zwischen militärischen Institutionen und zivilen Organisationen und Behörden sowie der Zivilbevölkerung unterstützen, erleichtern oder fördern.

Dazu gehören im Inland beispielsweise Vorsorge- und Versorgungsmaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte im Spannungs- oder Verteidigungsfall, die Beteiligung der Streitkräfte am Katastrophenschutz im Rahmen der Amtshilfe, insbesondere durch Unterstützung der zivilen Hilfsorganisationen bei Großschadensereignissen und Gefahrenlagen, sowie die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften und zivilen Behörden in den Bereichen Gesundheitswesen, Umweltschutz, Raumordnung, Infrastruktur und Kampfmittelbeseitigung sowie beim Host Nation Support ausländischer Streitkräfte in Deutschland.

ZMZ in der Landes- / Bündnisverteidigung

Effiziente Landes- und Bündnisverteidigung erfordert verlässliche regionale Strukturen sowie Zivil-Militärische Zusammenarbeit bei Nutzung vorhandener Kapazitäten.

Die Konzeption der zivilen Verteidigung (kurz: KZV) wird vor diesem Hintergrund fortentwickelt und das Konzept der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit weiter ausgebaut. Die am 9. November 2023 duch Verteidigungsminister Boris Pistorius und Generalinspekteur der Bundeswehr Carsten Breuer vorgestellten Verteidigungspolitischen Richtlinien (kurz: VPR) bestimmen als Dachdokument langfristig die Grundlinien der militärischen Verteidigung Deutschlands.

Kernauftrag der Streitkräfte ist laut Dokument die Landes- und Bündnisverteidigung. Personal und Ausstattung der Bundeswehr richten sich nach diesem Auftrag. Mit den Verteidigungspolitischen Richtlinien 2023 ist ein neues Grundlagendokument geschaffen worden, das an die Nationale Sicherheitsstrategie anknüpft und die darin formulierten sicherheitspolitischen Ziele verteidigungspolitisch weiterentwickelt.

Die neuen Richtlinien ersetzen das Weißbuch von 2016 sowie die Konzeption der Bundeswehr von 2018.

ZMZ - Netzwerk der Bundeswehr

Mit der territorialen Struktur der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit in der Bundeswehr wurden feste Verbindungsorgane zu den zivilen Einrichtungen und Behörden eingerichtet, die einen Hilfseinsatz leiten.

Es bestehen über 470 Bezirks- und Kreisverbindungskommandos auf Ebene der Regierungsbezirke sowie der Kreise und kreisfreien Städte, die jeweils durch einen Beauftragten für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit geführt werden. Auf Ebene der Länder gibt es 16 Landeskommandos als Ansprechpartner der Landesregierungen.

Das im Jahr 2022 aufgestellte Territoriale Führungskommando der Bundeswehr (kurz: TerrFüKdoBw) führt das territoriale Netzwerk.