KRITIS-Sektor: Energie

Die Energieversorgung ist ein wichtiger Sektor Kritischer Infrastrukturen. Sie umfasst die Branchen Elektrizität, Gas, Mineralöl und Fernwärme.

Informationen zur Gasversorgung

Wir haben Informationen zur Gasversorgungslage in Deutschland mit Bezug zum Bevölkerungsschutz gesammelt.

Dabei stehen wir in engem Austausch mit den Bundesländern, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie unseren zahlreichen Partnerbehörden und -organisationen für ein gemeinsames Risiko- und Krisenmanagement.

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Branchen und kritische Dienstleistungen des Sektors

Die Energieversorgung ist ein wichtiger Sektor Kritischer Infrastrukturen. Sie umfasst die Branchen Elektrizität, Gas, Mineralöl und Fernwärme. Ihre Dienstleistungen reichen von der Wärmeversorgung, die eines der elementaren Grundbedürfnisse der Menschen deckt, über die Versorgung mit Kraftstoff bis hin zur Stromversorgung. Von dieser ist unsere Gesellschaft hochgradig abhängig.

Gliederung des Sektor Energie

Branche

Elektrizität

Kritische Dienstleistungen

Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität (Stromversorgung):

  • Erzeugung
  • Übertragung
  • Verteilung von Strom

Branche

Gas

Kritische Dienstleistungen

Versorgung der Allgemeinheit mit Gas (Gasversorgung):

  • Förderung
  • Transport
  • Verteilung von Gas

Branche

Mineralöl

Kritische Dienstleistungen

Versorgung der Allgmeinheit mit Kraftstoff und Heizöl (Kraftstoff- und Heizölversorgung):

  • Rohölförderung
  • Produktherstellung
  • Öltransport
  • Kraftstoff- und Heizölverteilung

Branche

Fernwärme

Kritische Dienstleistungen

Versorgung der Allgemeinheit mit Fernwärme (Fernwärmeversorgung):

  • Erzeugung
  • Verteilung von Fernwärme

Fast alle Branchen Kritischer Infrastrukturen sind in der einen oder anderen Form auf eine funktionierende Energieversorgung angewiesen. Die allgegenwärtige Abhängigkeit von Elektrizität ─ die zudem noch weiter steigt ─ macht einen langanhaltenden, großflächigen Stromausfall zu einem zentralen Szenario im Bevölkerungsschutz.

Was wäre wenn? – Ausfall-Folgen

Ein längerer Ausfall der Stromversorgung hätte für unsere Gesellschaft weitreichende Folgen: Der Verkehr wäre gestört, die medizinische Versorgung könnte nicht gewährleistet werden, die Trinkwasserversorgung würde vielerorts zusammenbrechen. Die Bargeldwirtschaft käme zum Erliegen und die Kassensysteme in den Einkaufsmärkten wären außer Betrieb. Auch Internet und Telefon fielen aus. Die Versorgung mit Mineralöl und Erdgas wäre nur eingeschränkt aufrechtzuerhalten.

Erdgas treibt unsere Gaskraftwerke zur Stromerzeugung an, dient in Haushalten und größeren Einrichtungen zum Heizen und Kochen. Ein Ausfall – vor allem im Winter – könnte umfängliche Evakuierungen zur Folge haben und sogar zu lokalen Stromausfällen führen. In der Europäischen Union gibt es daher in jedem Land einen Präventionsplan Gas, der Ausfälle verhindern soll. Zudem beschreibt der Notfallplan Gas die Strukturen und Abläufe im Krisenmanagement sowie die drei Krisenstufen Frühwarn-, Alarm- und Notfallstufe. Die Auswirkungen einer Gasmangellage und das entsprechende Krisenmanagement wurden in Deutschland 2018 in einer Länder- und Ressortübergreifenden Krisenmanagementübung (kurz: LÜKEX) umfassend durchgespielt.

Ohne Mineralöl gäbe es keinen Kraftstoff für die Löschfahrzeuge und Notstromaggregate. Außerdem käme es zu einem Engpass bei der Herstellung von Medikamenten.

Ohne Fernwärme säßen die Menschen im Winter im Kalten. Dies würde nicht nur Privathaushalte betreffen, sondern auch Pflegeheime, Schulen, öffentliche Einrichtungen und Betriebe.

Ein gutes Risiko- und Krisenmanagement im Energiesektor ist daher wichtig, um einerseits Risiken vorzubeugen, andererseits aber auch auf Extremereignisse vorbereitet zu sein. Die Grundlage für eine sichere Energieversorgung wird einerseits durch die bestehenden Gesetze gelegt, andererseits liegt sie in dem kontinuierlichen Einsatz – und der Zusammenarbeit – der verschiedenen Akteure.

Ausgewählte Gesetze und Verordnungen mit Bezug zum Energiesektor

Grundgesetz (kurz GG): Gewährleistungsverantwortung de Staates

Zwar muss der Staat selbst keine lebensnotwendigen Infrastrukturen betreiben, er hat aber gegenüber dem Bürger eine Gewährleistungsverantwortung. Das heißt, er muss es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, diese Leistungen zu beziehen. Die Gewährleistungsverantwortung lässt sich ableiten aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 GG).

Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG)

Fachgesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Verpflichtet in § 1 die Unternehmen auf das Ziel einer sicheren Energieversorgung und enthält zahlreiche Regelungen zu Sicherheitsthemen.

Energiesicherungsgesetz (kurz: EnSiG)

Vorsorgegesetz für den Fall, dass der lebenswichtige Bedarf an Energie mit den Mitteln des Marktes nicht gesichert werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Energieversorgung von Behördenseite eingeschränkt werden und es können gezielte Zuweisungen erfolgen.

Erdölbevorratungsgesetz (kurz: ErdölBevG)

Vorsorgegesetz, das eine strategische Vorratshaltung an Erdöl und Erdölprodukten regelt, die unter bestimmten Voraussetzungen freigegeben werden können.

Wirtschaftssicherstellungsgesetz (kurz: WiSiG)

Sicherstellungsgesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, Vorschriften über die Energieversorgung zu erlassen, die der Verteidigung sowie der Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung dienen.

Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (kurz: ZSKG)

Regelt unter anderem, dass der Bund die Länder im Rahmen seiner Zuständigkeiten beim Schutz Kritischer Infrastrukturen berät und unterstützt (§ 18 Absatz 2 ZSKG).

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI-Gesetz) und Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (kurz: BSI-KRITIS-Verordnung)

Die BSI-KRITIS-Verordnung bezieht sich auf das BSI-Gesetz. Sie definiert kritische Dienstleistungen, die zur Versorgung der Allgemeinheit erforderlich sind und „deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde“.

Anlagen ─ das heißt beispielsweise Betriebsstätten oder Maschinen ─ die diese kritischen Dienstleistungen erbringen, fallen unter die Regelungen des BSI-Gesetzes, wenn sie mind. 500.000 Menschen versorgen. Die spezifischen Schwellenwerte, die sich daraus für jede Anlage ergeben, werden durch diese Verordnung festgelegt. Dazu gibt es jeweils Grenzwerte für die kritischen Dienstleistungen, die von den Betreibern Kritischer Infrastrukturen erbracht werden.

Die Anlagen müssen bestimmte Anforderungen der IT-Sicherheit erfüllen.

EU-Verordnung 2017/1938 – Security of Supply

Diese Verordnung ist die Grundlage der Präventions- und Notfallpläne in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (kurz: EU). Sie definiert die Krisenstufen, legt die Zusammensetzung und Aufgaben der nationalen Krisenteams fest und regelt die europäische Zusammenarbeit in der Koordinierungsgruppe Gas. In der Verordnung ist geregelt, dass geschützte Kunden bei einem Gasmangel prioritär weiterversorgt werden müssen. Hierzu zählen Haushaltskunden, soziale Dienste und Fernwärmeanlagen. Hierzu sind auch Solidaritätsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten vorgesehen.

Die Rolle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK)

Das BBK übernimmt in Zusammenarbeit mit vielen Expertinnen und Experten diverse Aufgaben, die dem Schutz des Energiesektors dienen. Dazu gehört es, mögliche Auswirkungen von Ausfällen im Energiesektor zu beschreiben und Schutzkonzepte zu erarbeiten. Aktuelle Entwicklungen werden verfolgt, im Hinblick auf die lebensnotwendige Energieversorgung ausgewertet und neue Lösungen entwickelt. Forschungsprojekte werden begleitet oder aufgesetzt, um Erkenntnisse für zukünftige Planungen zu gewinnen.

Bei allen Aktivitäten zum Schutz Kritischer Infrastrukturen geht es letztlich darum, geeignete Präventions- und Reaktionsmaßnahmen aufzuzeigen, die das Ausmaß und die Folgen von Störungen in der Energieversorgung so gering wie möglich halten. Die Verletzlichkeit der Gesellschaft und damit das Schadensrisiko für die Bevölkerung sollen so weit wie möglich eingedämmt werden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden und Infrastrukturbetreibern, zum Beispiel wenn sie ein gemeinsames Risikomanagement und/oder gemeinsame Schutzziele für Deutschland erarbeiten.

Austausch und Weiterbildung als Pfeiler der Zusammenarbeit

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es unerlässlich, dass alle Partner wissenstechnisch auf dem gleichen Stand sind und ihre Perspektiven durch den regelmäßigen Austausch von Informationen verknüpft werden. In diesem Zusammenhang kommt der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (kurz: BABZ) große Bedeutung zu. Die zum BBK gehörende Aus- und Weiterbildungseinrichtung führt auch Seminare zu Risikomanagement, Notfallplanung und Krisenmanagement im Sektor Energie oder Übungen zu Störungen in der Energieversorgung durch. Die Veranstaltungen bieten den Beteiligten die Möglichkeit, sich Wissen anzueignen und untereinander auszutauschen.

Darüber hinaus ist das BBK in allen Branchen-Arbeitskreisen des Energiesektors im UP KRITIS vertreten. Der UP KRITIS ist eine Plattform der Zusammenarbeit zwischen den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und den Behörden auf Bundes- und bedingt auch Landesebene. Hier werden die Risiken eines Ausfalls der jeweiligen Kritischen Infrastrukturen analysiert, aktuelle Gefahrenlagen besprochen, aber auch Lösungsansätze und konkrete Schutzmaßnahmen erarbeitet.

Ergänzende Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (Kurz: BSI)

Ausgewählte Veröffentlichungen zum Sektor Energie