KRITIS-Sektor: Informationstechnik und Telekommunikation

Informationstechnik und Telekommunikation (kurz: IKT) sind unverzichtbare Dienstleistungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Informationstechnik und Telekommunikation umfassen die Sprach- und Datenübertragung sowie die Datenspeicherung und Datenverarbeitung.

Informations- und Kommunikations­technologie als Kritischer Sektor

Informationstechnik und Telekommunikation (kurz: IKT) sind unverzichtbare Dienstleistungen für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Informationstechnik und Telekommunikation umfassen die Sprach- und Datenübertragung sowie die Datenspeicherung und Datenverarbeitung. Dabei ist klar zu erkennen, dass die Abhängigkeiten von Informationstechnik und Telekommunikation weiter steigen. Das gilt für weite Teile der Wirtschaft, die staatliche Verwaltung aber auch für den Bildungs- und Gesundheitssektor. Nicht zuletzt basieren auch unsere private Kommunikation und die Versorgung mit Informationen wie beispielsweise mit Nachrichtensendungen auf diesen Technologien.

Der Sektor IKT ist daher besonders zu berücksichtigen, wenn es um den Schutz Kritischer Infrastrukturen (kurz: KRITIS) geht.

Gliederung des Sektors Informationstechnik und Telekommunikation

Branche

Telekommunikation / Informationstechnik

Kritische Dienstleistungen

Sprach- und Datenübertragung:

  • Zugang
  • Übertragung
  • Vermittlung
  • Steuerung

Kritische Dienstleistungen

Datenspeicherung und -verarbeitung:

  • Housing
  • IT-Hosting
  • Vertrauensdienste

Verschmelzung, Verflechtung und Vernetzung der Technologien

Informationstechnik und Telekommunikation entwickeln sich rasant zu einem technisch und organisatorisch höchst komplexen Gesamtgebilde. Das beginnt mit der Verschmelzung von Daten- und Kommunikationsnetzen zu einem einzigen Netz und hört beim Telefonieren noch lange nicht auf.

Besonders hervorzuheben ist beispielsweise auch die Tendenz zur Integration von Anwendungen auf nur einem Endgerät, wie etwa bei der Nutzung von Messenger- oder Service-Apps über Smartphones. Insbesondere die COVID-19 Pandemie hat für einen massiven Schub bei IT-gestützten Anwendungen gesorgt, etwa in den Bereichen Home-Office, Home-Schooling und Onlinehandel. In international tätigen Unternehmen ist die geographisch verteilte Entwicklung und Herstellung neuer Produkte sowie die Fernwartung und -steuerung von Anlagen bereits ein Standard, der auf eine enge Verflechtung von Technologien angewiesen ist. Planungen für Maßnahmen im Schadens- oder Krisenfall sind daher essentiell für das Funktionieren von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.

Vernetzung

Immer neue Anwendungen, immer größere Abhängigkeiten

Die stetig steigende mobile Nutzung von IT-gestützten Anwendungen fordert immer mehr Bandbreite (5G-Technologie als fünfte Generation (des Mobildfunks)). Der steigende Bedarf entsteht beispielsweise durch die Weiterentwicklung der sogenannten Maschine-zu-Maschine-Kommunikation aber auch durch Dienste im Segment virtuelle Realität. Die autonome Mobilität, also die berühmten selbstfahrenden Autos, wird zukünftig ebenfalls erhebliche Bandbreiten beanspruchen. Diese neuen und weiterentwickelten Anwendungen verstärken die hohe Abhängigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft vom Bereich IKT.

Cybergefahr als neues Krisenszenario

Neben Ursachen menschlichen oder rein technischen Versagens ist die Gefahr hinzugekommen, dass IKT-Systeme durch gezielte Cyberangriffe gestört werden. Solche Terror- oder Sabotageangriffen können auch von staatlichen Akteuren ausgehen.

Als Reaktion des Staates auf solche und andere Gefahren im Zusammenhang mit Informationstechnik und Telekommunikation (kurz: IKT) wurden Mindeststandards für die Informationssicherheit Kritischer Infrastrukturen in verschiedenen Gesetzen festgelegt. In der Anwendung dieser Gesetze ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) in die Eignungsfeststellung von branchenspezifischen Sicherheitsstandards sowie in die Analyse potenzieller Auswirkungen von Cybergefahren auf Kritische Infrastrukturen eingebunden. Darüber hinaus tauscht sich das BBK mit den Betreibern Kritischer Infrastrukturen über verschiedene Plattformen aus, beispielweise über den UP-KRITIS.

Gesetze mit Bezug zur IT-Sicherheit

  • Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI-Gesetz)
  • Atomgesetz
  • Energiewirtschaftsgesetz
  • Telekommunikationsgesetz
  • Telemediengesetz

Ausfall der Stromversorgung – eine Achillesferse

Die Stromversorgung ist die Achillesferse des gesamten IKT-Sektors. Fällt sie aus, können Teile der Kommunikationsnetze nur noch für kurze Zeit betrieben werden, was weitereichende Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft haben kann. So werden beispielsweise Logistikketten unterbrochen, Warenlieferungen sind nicht mehr möglich. Genauso wenig wäre die Fernwartung oder -steuerung von Anlagen noch möglich. Gravierend ist außerdem, dass bei einem Stromausfall die Kommunikation und der Informationsaustausch zwischen Akteuren im Krisenfalle stark erschwert würden und auch die Notrufnummern nicht mehr erreichbar wären.

BOS-Funk: ein autarkes Funknetz für Krisenfälle

Um auch in schweren Krisen- oder Störungsfällen eine Kommunikation zwischen den Akteuren der Gefahrenabwehr zu ermöglichen, wurde der digitale Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS-Funk) eingerichtet. Es handelt sich dabei um ein gesondert gesichertes Funknetz über Ultrakurzwellen-Frequenzen (kurz: UKW-Frequenzen), das die Kommunikation für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BOS) auch bei Ausfall anderer Systeme ermöglicht. Der BOS-Funk ist dabei nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich und umfasst keine privaten Unternehmen aus dem Bereich Kritischer Infrastrukturen. Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: BDBOS) übernimmt hierbei die Gesamtkoordination.

Kommunikation: Krisenfälle und Krisenbewältigung

Verlässliche Kommunikationsstrukturen sind entscheidend für eine effiziente Krisenbewältigung. Die Kommunikation zwischen den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und den Behörden muss auch bei einer Störung der regulär genutzten Kommunikationssysteme weiterhin möglich sein. Aus diesem Grunde sollten stets Ersatzkommunikationslösungen vorgehalten werden. Für die mobile Nutzung wäre das beispielsweise das Vorhalten von SIM-Karten für verschiedene Mobilfunknetze. Ebenso können Satellitenkommunikation oder Betriebsfunk und Bündelfunk als Ersatzlösungen herhalten.

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Amateurfunk

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Funk

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SIM-Karten

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Satellitentelefon

Pflicht zur Mindestversorgung durch Telekommunikations­anbieter

Im Telekommunikationsgesetz (kurz: TKG) ist die Notfallvorsorge (§§ 184 bis 190 TKG) gesetzlich verankert. Darin wird die Sicherstellung einer Mindestversorgung von bestimmten öffentlichen Telekommunikationsdiensten im Falle erheblicher Störungen geregelt. Störungen können beispielsweise durch Naturkatastrophen oder schwere Unglücksfälle, aber auch infolge des Spannungs- und Verteidigungsfalls entstehen. In jedem Falle trifft Betreiber eine Sicherstellungspflicht. Dazu gehört auch, dass bestimmte Dienste für bevorrechtigte Kunden vorrangig zu erbringen sind.

Telekommunikationsgesetz: Notfallvorsorge (§§ 184 bis 190 TKG)

Sicherstellung Telekommunikation

  • Sprachkommunikationsdienste
  • Internetzugangsdienste
  • Datenübertragungsdienste und
  • E-Mail-Dienste

Bevorrechtigung Telekommunikation

  • Anschlüsse und Übertragungswege unverzüglich und vorrangig bereitstellen sowie entstören
  • Datenübertragungsraten bestehender Anschlüsse oder Übertragungswege auf Anfrage im erforderlichen Umfang erweitern
  • Sprach- und Datenverbindungen im Mobilfunk vorrangig herstellen

Weiterbildung an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung

Grundlagen zur Notfall- und Krisenvorsorge IT im Bereich Kritischer Infrastrukturen sowie Fachlehrgänge für die Nutzung von Informationstechnik und Telekommunikation (kurz: IKT) in der Gefahrenabwehr werden in verschiedenen Seminaren der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (kurz: BABZ) vermittelt.

FAQ zur Informationstechnik und Telekommunikation

Was sind IKT-Dienste?

Unter Informationstechnik- und Telekommunikationsdiensten (kurz: IKT-Dienste) versteht man alle Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik und Telekommunikation. Hierunter fallen zum Beispiel das Hosten von Websites in großen Rechenzentren, das Teilen der Urlaubsfotos mit Freunden über eine Cloud, die Nutzung einer Navigations-App bis hin zur Rufnummernanzeige am Telefon und das Telefonieren selbst. IKT-Dienste werden heute von nahezu jedem täglich genutzt.

Funktioniert bei einem Stromausfall mein Smartphone?

Die Mobilfunknetze sind von der Stromversorgung abhängig, können bei einem Stromausfall aber gegebenenfalls noch kurze Zeit funktionieren. In diesem Fall sind die Mobilfunknetze häufig überlastet, da viele Nutzerinnern und Nutzer auf den Mobilfunk ausweichen wollen. Es ist somit unsicher, ob Sie Ihr Smartphone in den ersten Minuten und Stunden eines Stromausfalls noch nutzen können.

Da in der Regel auch die WLAN-Netze bei einem Stromausfall nicht mehr funktionieren, können Sie Ihr Smartphone nicht über diese nutzen. Es ist somit meist nur der „Offline-Betrieb“ möglich.

Wie erhalte ich Informationen bei einer Störung der Kommunikationsnetze?

Mit einem batteriebetriebenem Rundfunkgerät oder einem Kurbelradio bleiben Sie informiert. Auch Solarradios oder Autoradios können benutzt werden. Einige Kurbelradios sind zusätzlich mit einem USB-Anschluss zum Aufladen von Handys ausgestattet.

Kann bei einem Stromausfall noch ein Notruf abgesetzt werden?

Bei einem Stromausfall funktionieren in aller Regel die Telefone und Internetanschlüsse im privaten Haushalt nicht mehr. Ein Notruf kann über diese dann nicht mehr abgesetzt werden. Ggf. ist das Absetzen eines Notrufes noch für kurze Zeit über Ihr Mobiltelefon möglich.

Häufig haben Kommunen zentrale Anlaufstellen geplant, die in einem solchen Fall eingerichtet werden. Informieren Sie sich daher bitte bei Ihrer Kommune vor Ort, wo bzw. wie Sie bei einem Stromausfall einen Notruf absetzen können.

Ergänzende Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI)