KRITIS-Sektor: Siedlungsabfall­entsorgung

Eine verlässliche und leistungsfähige Abfallentsorgung ist für unsere Gesellschaft essentiell. Störungen in der Abfallentsorgung können sich unmittelbar auf die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Lebens auswirken.

Von der Sammlung bis zur Beseitigung

Zu den Siedlungsabfällen zählen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (kurz: KrWG) Abfälle aus privaten Haushalten, einschließlich Sperrmüll, Bioabfällen, Altbatterien sowie Glas- und Papier. Des Weiteren fallen auch vergleichbare Abfälle aus Gewerbe oder sonstigen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Verwaltungen und Schulen unter Siedlungsabfälle.

Die Siedlungsabfallentsorgung umfasst den gesamten Bereich von der Abfallsammlung, über die Abfallverwertung bis hin zur Abfallbeseitigung. Siedlungsabfälle, die nicht gesammelt und entsorgt werden, können schnell zu Gefährdungen für Umwelt und Gesundheit werden.

Gefahren für die Siedlungsabfallentsorgung

Der Bereich der Abfallsammlung ist sehr personalintensiv. Größere Personalausfälle wirken sich hier direkt auf die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung aus.

In den Bereichen Abfallverwertung und Abfallbeseitigung können sich technische Störungen in Recyclinganlagen oder Müllverbrennungsanlagen negativ auf die Funktionsfähigkeit der Siedlungsabfallentsorgung auswirken.

Siedlungsabfallentsorgung als Kritische Infrastruktur

Der Sektor Siedlungsfallentsorgung setzt sich aus einer Vielzahl kleiner und großer Unternehmen sowie kommunalen Betrieben zusammen. Er wurde im Mai 2021 mit der Novellierung des IT-Sicherheitsgesetzes als neuer Sektor der Kritischen Infrastrukturen (kurz: KRITIS) in das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI-Gesetz) aufgenommen.

Ob ein Unternehmen gemäß BSI-Gesetz als Betreiber einer Kritischen Infrastruktur gilt, ist grundsätzlich in der Verodordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz geregelt (kurz: BSI-Kritisverordnung). Mit der vierten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung am 6. Dezember 2023 erfolgte die Ergänzung um die Anlagenkategorien und Schwellenwerte des Sektors Siedlungsabfallentsorgung.

Ziel der Aufnahme des Sektors Siedlungsfallentsorgung ist eine Stärkung der Resilienz und der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Siedlungsabfallentsorgung bei eintretenden Störungen.

Ergänzende Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI)