Notfall- und Rettungswesen
Doppelfunktionen im Notfall- und Rettungswesen
Aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen (kurz: KRITIS) sind in Bezug auf das Notfall- und Rettungswesen zwei verschiedene Betrachtungsweisen notwendig:
Zum einen ist die Branche von besonderer Relevanz in Krisenlagen, beispielsweise bei einem Ausfall anderer schutzwürdiger Infrastrukturen wie der Energie- oder der Wasserversorgung.
Zum anderen kann eine Störung innerhalb der Branche Notfall- und Rettungswesen, aufgrund ihrer hohen Bedeutsamkeit für das staatliche Gemeinwesen, folgenschwere Konsequenzen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben. Demzufolge sind auch die Behörden und Organisationen des Notfall- und Rettungswesens selbst als Kritische Infrastruktur anzusehen.
Die Schützenden schützen
Um auch bei eigener Betroffenheit durch Extremereignisse eine möglichst hohe Einsatzfähigkeit zu erhalten, müssen auch diejenigen, die mit dem Schutz der Bevölkerung betraut sind, geschützt werden. Daher gilt es, gemeinsam mit den verantwortlichen Stellen, Verwundbarkeiten des Notfall- und Rettungswesens zu erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu entwickeln.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland auch Organisationen mit dem Bevölkerungsschutz befasst sind, die sich in hohem Maße auf die Mitwirkung von ehrenamtlich Tätigen stützen, etwa das THW oder die Freiwilligen Feuerwehren.
Beispielprojekte aus dem Bereich Bevölkerungsschutz
Be4RCE
Bevölkerungsschutz 4.0 – Risiken und Chancen von IT-Systemen im Einsatz
Behörden und Organisationen im Notfall- und Rettungswesen sind selbst abhängig von einer Vielzahl weiterer Kritischer Infrastrukturen. Beispiele dafür sind die Sektoren Transport und Verkehr sowie Telekommunikation und Informationstechnologie (kurz: IKT).
Dabei wird gerade der Einsatz von IT-basierten Unterstützungssystemen im Bevölkerungsschutz nicht nur im Umfang, sondern auch in der Intensität weiter zunehmen. So wird IKT beispielsweise in Systemen zur digitalen Lageunterstützung, Telenotarztsystemen oder Systemen zur elektronischen Erfassung von Daten während des Einsatzes genutzt.
Während solche Systeme massive Vorteile hinsichtlich Qualität und Effizienz der erbrachten Leistung bieten, bergen sie auch gewisse Risiken und neue mögliche Verwundbarkeiten in sich. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Chancen und Risiken von IT-Systemen und einer weiteren digitalen Transformation sowie Automatisierung im Bevölkerungsschutz zu ermitteln.
Ergebnis des Forschungsprojektes soll eine Bewertungs- und Analysemethode in Form eines Anwenderleitfadens sein. Potenzielle Nutzer von IT-Systemen sollen so in die Lage versetzt werden, eigene Bewertungen der Chancen und Risiken von IT-Unterstützungssystemen vorzunehmen, diese zielgerichtet auszuschreiben und mögliche Beratungsbedarfe zu erkennen.
Das Ressortforschungsprojekt "Bevölkerungsschutz 4.0 - Risiken und Chancen von IT-Systemen im Einsatz" (kurz: Be4RCE) wird vom BBK gefördert und durch die antwortING Beratende Ingenieure PartGmbB im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 durchgefüht. Die Praxisrelevanz und -akzeptanz wird durch eine enge Abstimmung mit dem eigens gegründeten Forum Digitale Gefahrenabwehr sichergestellt.
HEIKAT
HEIKAT steht für Handlungsempfehlung zur Eigensicherung für Einsatzkräfte der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen bei einem Einsatz nach einem Anschlag.
Die in Europa verübten Terroranschläge der letzten Jahre und weltweite Angriffe auf Einrichtungen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens zeigen, dass auch für Rettungskräfte Gefahren bestehen, die über die allgemeinen Gefahren des Einsatzes hinausgehen. Bei Anschlägen – unabhängig von deren Motivation – und bei unsicheren und unklaren Lagen ist der Eigenschutz deshalb ebenso oberster Grundsatz.
Um dieses Thema im Bereich des Bevölkerungsschutzes aufzugreifen, bildete sich bereits 2007, unter Beteiligung der Katastrophenschutz- und Hilfsorganisationen, im BBK die Arbeitsgruppe HEIKAT. Ziel des Projekts war die Entwicklung von konkreten Handlungsempfehlungen zur Eigensicherung von Einsatzkräften bei einem Einsatz nach einem Anschlag.
2018 wurden die Handlungsempfehlungen weiterentwickelt und überarbeitet.