KRITIS-Sektor: Staat und Verwaltung
Verwaltung als Garant für die innere Sicherheit
Die meisten „Branchen“ des Sektors Staat und Verwaltung sind in allen administrativen Verwaltungsebenen vorzufinden: im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.
Die Verfügbarkeit dieser staatlichen Einrichtungen ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates – und damit auch ein wichtiger Pfeiler der inneren Sicherheit.
Eine Störung oder gar ein Ausfall einzelner Einrichtungen kann sich daher negativ auf die öffentliche Ordnung auswirken. Insbesondere ein Ausfall von Behörden im Bereich der Gefahrenabwehr kann für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgenschwere Konsequenzen haben.
Dabei sind staatliche Einrichtungen oftmals von anderen Anbietern kritischer Dienstleistungen abhängig, wie zum Beispiel der Stromversorgung oder der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen (Internet, Telefon, Mobilfunk).
Eine große Gefahr für die Handlungsfähigkeit von öffentlichen Verwaltungen geht zudem von Cyberangriffen aus.
Fachinformationen zu Staat und Verwaltung
Branchen und kritische Dienstleistungen des Sektors
Branche: Parlament (Legislative)
kritische Dienstleistungen:
- Gesetzgebung
- Kontrolle der Regierung
Branche: Regierung und Verwaltung (Exekutive)
kritische Dienstleistungen:
- Umsetzung von Recht im Rahmen der Eingriffs- und Leistungsverwaltung
- Verteidigung
Branche: Judikative und Justizeinrichtungen
kritische Dienstleistung:
- Rechtsprechung und deren Vollzug
Branche: Notfall- und Rettungswesen (einschließlich Katastrophenschutz)
kritische Dienstleistung:
- (polizeiliche und nicht-polizeiliche) Gefahrenabwehr
Reaktion auf veränderte Sicherheitslage
Die Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Neben der klassischen Bedrohung durch Krieg rücken der Terrorismus und hybride Bedrohungen – also solche, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen – immer mehr in den Fokus.
Deshalb erstellte die Bundesregierung im August 2016 die "Konzeption Zivile Verteidigung" (kurz: KZV). Hier werden die wesentlichen Bedrohungen, denen sich der Bund ausgesetzt sieht, beschrieben. In der KZV werden darüber hinaus Maßnahmen vorgestellt, mit denen sich Staat und Verwaltung auf die neuen Bedrohungen vorbereiten.
Grundlage dafür ist das allgemeine Risiko- und Krisenmanagement.