Sektor Transport und Verkehr: Gesetze und Verordnungen

Für die Aufrechterhaltung der kritischen Dienstleistungen im Sektor Transport und Verkehr sind vor allem das Verkehrsleistungsgesetz und das Verkehrssicherstellungsgesetz entscheident.

Verkehrsleistungsgesetz

Das Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Verkehrsleistungsgesetz, kurz: VerkLG) gewährleistet die Versorgung mit ausreichenden Verkehrsleistungen unter anderem im Falle von Naturkatastrophen, schweren Unglücksfällen und wirtschaftlichen Krisenlagen.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (kurz: VerkLGVwV) regelt die Vorbereitungen und die Durchführung zur Sicherung von Verkehrsleistungen bei der Personen- und Güterbeförderung.

Darüber hinaus beschreibt die Verwaltungsvorschrift das Verfahren, wie die beteiligten Behörden während des Vollzugs des Verkehrsleistungsgesetzes miteinander zusammenwirken.

Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (kurz: GMLZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) nimmt dabei als anforderungsberechtigte Behörde den Leistungsbedarf der obersten Katastrophenschutzbehörden der Länder sowie den Leistungsbedarf der im Katastrophenschutz auf Landesebene mitwirkenden Hilfsorganisationen entgegen und leitet die Bedarfe an das Bundesamt für Güterverkehr (kurz: BAG) weiter.

Hierfür stehen, als Bestandteil der Verwaltungsvorschrift, Anforderungsformulare zur Verfügung.

Verkehrssicherstellungsgesetz

Um sicherzustellen, dass für Zwecke der Verteidigung erforderliche lebenswichtige Verkehrsleistungen insbesondere zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte zur Verfügung stehen, regelt das Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz, kurz: VerkSiG) die Erstellung von entsprechenden Rechtsverordnungen.

Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung

In der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz (Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung, kurz: VSGZustV) werden Behörden verpflichtet, Leistungen nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz (kurz: VerkSiG) bereitzustellen.

Das IT-Sicherheitsgesetz

Um die Ausfallsicherheit der in der Kritischen Infrastruktur „Transport und Verkehr“ eingesetzten Informations- und Telekommunikationstechnologien zu erhöhen wurde das IT-Sicherheitsgesetz (kurz: IT-SiG) als sektorübergreifendes Gesetz bereits im Jahre 2005 in Kraft gesetzt und 2021 erweitert.

In der KRITIS-Verordnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI-Kritisverordnung) werden die aus Sicht des Bundes bedeutsamsten Anlagen und Systeme für den Personen- und Güterverkehr anhand von Schwellenwerten definiert um diese mit Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik abzusichern.