Wassersicherstellung
Aufgaben der Trinkwassernotversorgung
Aufgabe der Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz ist die Gewährleistung einer Grundversorgung der Bevölkerung in Deutschland mit überlebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall.
Die vorgesehene Wassermenge pro Person und Tag beträgt dabei 15 Liter. Darüber hinaus muss Trinkwasser für Krankenhäuser und andere vergleichbare Einrichtungen, Betriebswasser für überlebenswichtige Betriebe, eine Löschwasserversorgung sowie auch Wasser für Nutztiere bereitgestellt werden.
Die Trinkwassernotversorgung und eine möglichst widerstandsfähige öffentliche Wasserversorgung sind zuvorderst staatliche Aufgaben. Dennoch trägt auch die Eigenvorsorge der Bürger zu einer gesicherten Grundversorgung bei. Im Zuge von Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung sollte daher in jedem Haushalt ein stets verfügbarer Wasservorrat angelegt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen Trinkwassernotversorgung
Die Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes erfolgt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. Über jeweils definierte Strukturen in den einzelnen Bundesländern werden die Zuständigkeiten bis zu den Kommunen delegiert.
Im Zivilschutzfall greifen – abweichend von der Trinkwasserverordnung – die Vorschriften des Wassersicherstellungsgesetzes mit teilweise herabgesetzten Qualitätsanforderungen. Mit den sogenannten „Qualitätsstandards für die Anlagen der Trinkwassernotversorgung“ hat der Bund Richtwerte für die Wasserqualität festgelegt, die für eine Versorgungdauer von bis zu 30 Tagen ausgelegt sind.
Die Anlagen der Trinkwassernotversorgung, wie zum Beispiel mobile Trinkwasserkomponenten oder die Bundesnotbrunnen können grundsätzlich auch außerhalb des Zivilschutzfalles eingesetzt werden. Die dabei zu beachtende Trinkwasserverordnung (kurz: TrinkwV) erfordert die Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes, ob und mit welchen Auflagen Wasser aus Notbrunnen oder anderen Quellen über welchen Zeitraum verwendet werden darf.
Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes
Die Maßnahmen der Wassersicherstellung verhelfen auch in Bezug auf neue Bedrohungslagen gemäß der Konzeption Zivile Verteidigung zu mehr Versorgungssicherheit. Neue Bedrohungslagen sind etwa hybride (ungeklärte) Bedrohungen, Cyberangriffe oder terroristische Anschläge.
In diesem Kontext wird die Ausrichtung der Wassersicherstellung auf die Härtung der Kritischen Infrastruktur „öffentliche Wasserversorgung“ erweitert. Damit wird ein modulares System aufgebaut, das den vielfältigen Gefahren begegnen kann, denen die Trinkwasserversorgung ausgesetzt ist. Dieses erweiterte Instrumentarium entspricht den Vorgaben des Wassersicherstellungsgesetzes und ermöglicht eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung.
Die verschiedenen Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz der Wasserversorgung in Deutschland umfassen:
- Die Härtung der öffentlichen Wasserversorgung, zum Beispiel durch den Ausbau von Notstromversorgung, Verbundleitungen oder Redundanzpumpen.
- Die Stärkung der mobilen Versorgung, zum Beispiel durch den Ausbau von Trinkwassertransportkapazitäten und eine Ergänzung von mobilen Trinkwasseraufbereitungsanlagen.
- Die Sanierung und den punktuellen Ausbau von Trinkwassernotbrunnen.
- Die Modernisierung der Vorgaben zur Umsetzung des Wassersicherstellungsgesetzes
Als ein Baustein der Neuausrichtung des BBK wurde das modular aufgebaute, erweiterte Instrumentarium der Trinkwassernotversorgung durch ein Rahmenkonzept auf den Weg gebracht.
Aktuelle Planungshilfe wasserwirtschaftlicher Vorsorgemaßnahmen zur Trinkwassernotversorgung:
Trinkwassernotbrunnen
Bisher hat der Bund unter anderem über 5.000 Trinkwassernotbrunnen und -quellen geschaffen, die bei Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung zur Notversorgung eingesetzt werden können. Es handelt sich hierbei um leitungsnetzunabhängige Anlagen, die sich in der Regel unmittelbar in Wohngebieten von Großstädten und Ballungsräumen befinden. Die Lage der Notbrunnen wurde so gewählt, dass sie jederzeit leicht zugänglich sind und die Wege für die Bevölkerung nicht unzumutbar lang werden.
Sowohl die Leistung der Notbrunnen als auch die Wasserqualität sind geregelt und werden, ebenso wie die Betriebsfähigkeit der Anlagen, in regelmäßigen Zeitabständen überprüft. Die Ausführungen der Bau- und Instandhaltungsarbeiten an den Notbrunnen geschieht in der Regel durch Einsatzorganisationen, Wasserversorgungsunternehmen oder von den Kommunen beauftragte Fachbetriebe.
Notbrunnen im Einsatzfall
Im Einsatzfall ist vorgesehen, dass die Abgabe des Wassers an die Bevölkerung über Zapfstellen in mitgeführte Behältnisse erfolgt. Dabei werden dem Wasser Desinfektionstabletten zugegeben, um möglichen mikrobiologischen Belastungen entgegenzuwirken.
Die Ausbildung von Fachpersonal in Ländern und Kommunen zu Planung, Bau und Betrieb von Notbrunnen geschieht seitens des Bundes durch Seminare an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (kurz: BABZ). Einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung auf reale Einsatzbedingungen liefern Übungen zur Trinkwassernotversorgung, welche in Großstädten bereits wiederholt stattgefunden haben.