Schutz vor
technischen Gefahren
Schutz vor technischen Gefahren
Der Mensch kann durch seine Erfindungen, sein Verhalten, sein Tun oder Unterlassen versehentlich oder sogar vorsätzlich eine Gefährdung für Bauwerke und die sich darin eventuell aufhaltenden Menschen auslösen.
Geschieht dies unbewusst oder auch unbeabsichtigt (Unfall, Havarie), so lassen sich die Auswirkungen dieser Ereignisse unter der Bezeichnung technische Gefährdungen erfassen, analysieren und bewältigen. Bei bewusst oder auch beabsichtigt herbeigeführten Gefährdungen (Brandstiftung, Terror, Krieg) werden diese jedoch als Bedrohungen wahrgenommen, verstanden und bekämpft.
Im Ereignisfall sind versehentlich und vorsätzlich herbeigeführte Gefährdungen in ihren Auswirkungen auf Bauwerke nicht signifikant zu unterscheiden. Ihre Zuordnung erfolgt im Gegensatz zu den Naturgefahren und den geologischen Gefahren nicht nach den auslösenden Ursachen, sondern nach ihrer markanten Außenwirkung auf Menschen und Gebäude.