Identifizierung von Kulturgut
Man kann nur schützen, was man kennt
Bedeutsames Kulturgut zu schützen und zu respektieren ist das Kernelement der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Um dies zu gewährleisten müssen die Unterzeichnerstaaten ihr Kulturgut systematisch erfassen können.
Getreu dem Motto „man kann nur schützen, was man kennt“, muss Kulturgut im Sinne der Haager Konvention identifiziert werden – und das bereits in Friedenszeiten. Auf diese Weise können Kulturgüter im Vorfeld in Zivil- und Katastrophenschutzmaßnahmen mitgedacht und geschützt werden.
Die Identifizierung von Kulturgütern ist die Voraussetzung einer Kennzeichnung mit dem blau-weißen Kulturgutschutzzeichen, dem sogenannten „Blue Shield“.
Ziel des BBK ist es, die bisherigen Maßnahmen zur Identifizierung von unbeweglichem Kulturgut in Zukunft gemeinsam mit den Bundesländern zu aktualisieren und zu verbessern.
Definition: Was genau ist „Kulturgut“?
Um Kulturgüter zu identifizieren, braucht es zunächst eine Definition dessen, was überhaupt als Kulturgut im Sinne der Haager Konvention anzusehen ist. Unter Schutz steht bewegliches oder unbewegliches Gut, das für "das kulturelle Erbe aller Völker von großer Bedeutung ist" (Artikel 1 der Haager Konvention). Dazu gehören:
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Kriterium: Die Bedeutung für das kulturelle Erbe
Die Bezeichnung „von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe“ ist als Einstufungskriterium zwar sehr allgemein gehalten, doch können untenstehende Einstufungskriterien eine sinnvolle Unterscheidung zur Umsetzung in der Praxis liefern. Demnach lässt sich solches Kulturgut folgendermaßen beschreiben: